Ortsvereinsvorsitzendenrunde zum neuen Kommunalverfassungsrecht

Der Lübecker SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Rother kam am vergangenen Donnerstag gerne nach Ratzeburg, um seine Genossen vor Ort über geplante Änderungen des kommunalen Verfassungsrechts zu informieren. Der SPD-Kreisvorsitzende Peter Eichstädt freute sich, über 40 Vertreter der kommunalen Familie in Ratzeburg begrüßen zu dürfen.

Rother stellte die Vorschläge der Landesregierung dar und erläuterte die jeweiligen Positionen der SPD-Landtagsfraktion dazu. So sollen im Bereich des kommunalen Wahlrechts die Wahlkreise vergrößert und das Zählverfahren auf das Sainte-Laguë-Verfahren umgestellt werden. Rother: „Hier stimmen Regierung und SPD weitgehend überein.“

Darüber hinaus möchte die SPD jedoch – im Gegensatz zur Schwarz-Gelben-Koalition, die Bürgerbeteiligung stärken und dafür die Hürden bei Bürgerbegehren senken. Ebenso sollen Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden. Die Öffentlichkeit soll nur bei klar definierten Kriterien ausgeschlossen werden können. Die Landesregierung möchte zudem die bislang verpflichtende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungsvorhaben ersatzlos aus der Gemeindeordnung streichen. „Die SPD setzt sich hingegen dafür ein, diese unbedingt beizubehalten, da es wichtig ist, alle Menschen bei Fragen, die sie betreffen, in den Entscheidungsprozess einzubeziehen und insbesondere junge Menschen früh an öffentliche Entscheidungen heranzuführen“, so Rother.

Ein weiterer Bereich ist das kommunale Wirtschaftsrecht. So sind sich Regierung und SPD einig, dass Mitglieder einer Gesellschafterversammlung, die von der Gemeinde entsandt werden, weisungsgebunden sein sollen. Auf dem Gebiet der Amtsordnung soll das Innenministerium ermächtigt werden, in bestimmten Fällen die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft anordnen zu dürfen. „Nachdem das Landesverfassungsgericht Teile der bisherigen Amtsordnung für verfassungswidrig erklärt hat, muss zudem eine Neuregelung für die Aufgabenübertragung von Gemeinden auf Gemeindeverbände gefunden werden“, erläuterte der Experte für Kommunalrecht, Thomas Rother. „Die Landesregierung möchte, dass die Gemeinden aus einem Katalog von 16 Aufgaben fünf aussuchen können, die auf die Ämter übertragen werden sollen. Die SPD möchte mit Blick auf das Urteil aus Schleswig jedoch die Möglichkeit, Aufgaben unbegrenzt auf Zweckverbände zu übertragen, einschränken.“ Außerdem wird die Zusammensetzung der Amtsausschüsse geändert. Je 100 Einwohner hat eine Gemeinde dann eine Stimme im Amtsausschuss.

In der Fachdiskussion stellte sich heraus, dass die Kommunalpolitiker bereits sehr gut über das Kommunalrecht informiert sind. So entstand eine rege Diskussion mit vielen Vorschlägen, die Rother auch mit in die letzten Debatten nach Kiel nimmt. Er verdeutlichte aber auch, dass der Regierungsentwurf von CDU-Innenminister Klaus Schlie von den sozialdemokratischen Vorstellungen abweicht. „Das Gesetzespaket ist jedoch kurz vor der Verabschiedung“, so der Abgeordnete. „Bei der nächsten Landtagssitzung Ende März wird es soweit sein.“


Termin: Donnerstag, 8. März 2012, 19:00 Uhr
Veranstaltungsort: Ratzeburg, Hotel "Der Seehof", Lüneburger Damm 1-3

Bei der Ortsvereinsvorsitzendenrunde des SPD-Kreisverbandes referiert der Landtagsabgeordnete Thomas Rother darüber, was sich bei den Kommunalwahlen durch die neue Gesetzgebung ändert. Gäste sind herzlich willkommen!

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