20.12.2004

Kinderzuschlag: neue Leistung für Familien

Ab dem 1. Januar 2005 haben gering verdienende Eltern Anspruch auf eine neue, gezielte familienpolitische Leistung, teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt mit.

„Der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat  tritt zeitgleich mit dem neuen Arbeitslosengeld II in Kraft“, erklärt Eichstädt.

„Deshalb rate ich allen gering verdienenden Eltern und Alleinerziehenden, jetzt einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen. Die Familienkasse wird dann prüfen, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlages besteht.“

Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder. Zusammen mit dem Kindergeld  und eventuellem Wohngeld decke der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern, erläutert der Abgeordnete.

Eichstädt: „Grundsätzlich gilt, dass Eltern zumindest über so viel eigenes Einkommen verfügen müssen, dass sie für sich selbst nicht auf Fürsorgeleistungen wie Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bzw. zukünftig Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld angewiesen sind.“

Der Kinderzuschlag bietet einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit, da das Einkommen der Eltern, dass den eigenen Bedarf übersteigt, nur teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Drei von zehn Euro verbleiben bei den Eltern.

Informationen geben die Familienkassen der örtlich zuständigern Agenturen für Arbeit.

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