09.06.2004

Ladenschluss soll Ländersache werden

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ladenschluss erklärt der Sozialpolitiker der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied im Fraktionsvorstand, Peter Eichstädt:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stützt überraschend das bestehende Ladenschlussgesetz. Es besagt jedoch nicht, dass die starren Regelungen an Werktagen und an Samstagen für alle Zeiten festgeschrieben sind.

Mehr Flexibilität bei den Ladenöffnungszeiten würde neben den Kundinnen und Kunden auch unserem Einzelhandel gut tun. Wir sind für den unbeschränkten Einkauf an Werktagen zu Zeiten, die von den Kundinnen, Kunden und Gewerbetreibenden bestimmt werden, ohne gesetzliche Gängelung. Einschränkungen sollten nur an Sonn- und Feiertagen gelten.

Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt in seinem Urteil sowohl den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Gefahr des Verdrängungswettbewerbs zu Lasten kleiner Geschäfte. Es verweist darauf, dass erst im Jahr 2003 eine Neuregelung erfolgt ist, die auf ihre Tauglichkeit und Angemessenheit hin beobachtet werden muss. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob eine bundeseinheitliche Regelung weiterhin notwendig ist oder ob eine Freigabe an die Länder erfolgen soll. Dies würden wir ausdrücklich begrüßen. Wir erwarten von der Bundesregierung eine entsprechende Überprüfung der bestehenden Regelung.

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