21.07.2004

Weg mit dem Ladenhüter! Ein neues Ladenschluss-Gesetz für Schleswig-Holstein

„Wir sind in den Startlöchern: Sobald die Bundesregierung gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Länder überträgt, werden wir ein moderndes, heutigen Anforderungen entsprechendes Ladenschlussgesetz auf den Weg bringen und diesen Ladenhüter damit beseitigen“, kündigt Peter Eichstädt, Sozialpolitiker und Vorstandsmitglied der SPD-Landtagsfraktion an.

Seine Fraktion wolle die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Sonnabend ganz freigeben. Lediglich der grundgesetzlich festgelegte Sonn- und Feiertagsschutz müsse sichergestellt bleiben. „Viele Kunden würden es begrüßen, nach Feierabend ohne Hektik die nötigen Lebensmitteleinkäufe tätigen oder auch in Ruhe nach einem neuen Kleidungsstück stöbern zu können. Das wollen wir ihnen ermöglichen“, so Eichstädt.

Das bestehende Gesetz mit erlaubten Öffnungszeiten lediglich zwischen 6 und 20 Uhr sei durch Veränderungen der Arbeitswelt und der Lebensgewohnheiten der Bevölkerung überflüssig geworden. Im Übrigen gebe es schon zahlreiche Ausnahmen, wie Verkauf an Tankstellen rund um die Uhr, auf Bahnhöfen und Flughäfen bis 22 Uhr, sowie in Urlaubsorten die Bäderregelung. „Sinnvoll wäre deshalb eine einheitliche Regelung für alle – egal, ob sie Brot, Wein, Kleidung, Bücher oder Möbel verkaufen!“ Würden die Ladenöffnungszeiten freigegeben, könnten sich vor allem die Unternehmen des Einzelhandels besser auf die Bedürfnisse und Interessen ihrer Kunden einstellen, argumentiert der Abgeordnete. Für viele Käuferinnen und Käufer stehe heute weniger der Bedarfsdeckungs- als vielmehr der Dienstleistungs- und Erlebnisaspekt im Vordergrund. Und: Längere Öffnungszeiten seien auch einen Beitrag zur Belebung der abends oft leeren Innenstädte.

Dem Argument, festgelegte Öffnungszeiten dienten dem Schutz der Beschäftigen, hält Eichstädt die inzwischen zahlreichen flexiblen Arbeitszeit-Regelungen und Betriebsvereinbarungen entgegen; zudem gebe es die Arbeitsschutzgesetze. „Einzige Ausnahme sollen der Sonn- und Feiertage bleiben. Denn hier hat der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel und ihrer Familien eindeutig Vorrang gegenüber den Wünschen der Verbraucher und Einzelhändler.“ Peter Eichstädt erwartet, dass Berlin die Regelung des Ladenschlusses bald in die Hände der Länder gibt.

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