02.05.2003

Zur Diätenreform

"Diätenreform ist unredlich" - Brief eines Bürgers aus dem Wahlkreis vom 30.03.2003

Sehr geehrter Herr Eichstädt!

Da ich im Umfeld Ihres Wahlkreises wohne, gestatten Sie mir einige Anmerkungen zum Thema "Diätenerhöhung", zu dem Sie sich ja auch über die Zeitung äußern. Ich bedauere es im übrigen, dass Sie keine E-Mail-Adresse angeben; das würde die Kommunikation einfacher gestalten. Wenn die SPD heute noch glaubt, das Ergebnis der Kommunalwahlen hätte nur Berliner Gründe, dann täuschen Sie sich gewaltig. Sie alle werden in 2005 erleben, wie die Wähler über regionale Geschehen denken - erst die SPD und anschließend die CDU!

Wenn alle abhängig arbeitenden Bürger real Einkommensverluste hinnehmen müssen, ist es unmoralisch, sich selbst solche Erhöhungen zu genehmigen, wie sie es jetzt vorhaben.

Wenn sie bisher finanziell entlohnt wurden wie Grundschullehrer, dann bin ich zum einen überrascht, wie viel ein Grundschullehrer bekommt, zum anderen würde ich das aber auch für angemessen für die Parlamentarier halten, denn nach welcher Logik müssen Sie eigentlich als Abgeordnete mehr verdienen, als in ihrem früheren Beruf - die meisten von Ihnen kommen ja aus diesem Berufsfeld. Wenn Sie wie Vorstandsleute verdienen wollen, dann müssen Sie sich um Vorstandsposten bewerben - Sie werden dann sehen, wie das klappt.

Es ist einfach unredlich, wenn Sie sagen, Sie blieben unter den Empfehlungen der Benda-Kommission. Zum einen setzen Sie wesentliche Teile dieser Empfehlungen nicht um - zum anderen befinden Sie nach wie vor selbst über ihr Einkommen. Lohnempfänger in Deutschland erhalten auch nicht die Tarifanpassungen, die die Gewerkschaft allein sich vorstellt, sondern das, was sich nach Verhandlungen mit der Gegenseite letztendlich ergibt. Warum glauben Parlamentarier eigentlich, dass sie diesen Regeln nicht unterliegen - sie entziehen sich demokratischen Gepflogenheiten. Und wenn Sie glauben, dass Sie sich in Übereinstimmung mit ihrer Basis befinden und damit demokratisch legitimiert seien, dann nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass die Parteien in Deutschland einen verschwindend kleinen Anteil von 2,5 % an der Bevölkerung ausmachen. Sie sind immer noch ihrem Souverän, dem Wähler, Rechenschaft schuldig, für das, was Sie machen; Sie sollten öfter zuhören, was der Ihnen zu sagen hat - so machen Sie eine Wahl zur Farce.

Ich bin bis zur letzten Wahl Mitglied unserer Gemeindevertretung gewesen und habe auch die Aufgabe des Finanzausschussvorsitzenden und des stellvertretenden Bürgermeisters wahrgenommen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit habe ich im Jahr eine Aufwandsentschädigung von ca. 25 Euro bekommen - die wir übrigens nicht selbst festgelegt haben -, ich hätte es auch ohne diese getan, weil es mir Spaß gemacht hat, in einem Gemeinwesen Verantwortung zu übernehmen. Bei jeder Gemeindesitzung mussten wir den Bürgern Rede und Antwort stehen - das halte ich für demokratisch.

Wir werden auch vor der nächsten Wahl den Bürgern wieder ausführliche Informationen und Ratschläge zu den Parteien geben, die ihnen bei der Wahl ihrer Abgeordneten helfen sollten. SPD und CDU sollen Anlass haben, über ihr unredliches Verhalten nachzudenken.

Antwort von Peter Eichstädt vom 02.05.2003

Ich danke für Ihr Schreiben, in dem Sie sich sehr kritisch mit unserem Landtagsbeschluss zur Reform der Diäten auseinandersetzen.

Natürlich können Sie mich auch über eMail erreichen. Ich sende Ihnen deshalb dieses Schreiben auch auf diesem Weg. Meine Adresse: Peter.Eichstä

Leider ist es uns als Abgeordnete der SPD und auch der CDU im Landtag bisher nicht ausreichend gelungen, die Gründe für unsere Diätenreform zu verdeutlichen. Leider ist es aber auch so, dass die Medien nur einen Teil dessen berichten, was zu diesem Thema gesagt werden muss.

Die jetzt in der Presse verbreiteten Äußerungen des Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler, Herrn Professor Wilms, wir hätten uns der Untreue schuldig gemacht, überschreitet dabei meiner Meinung nach eine Grenze, die nicht nur mich und meine Kollegen kriminalisiert, sondern auch unsere Kinder und Familien in einer Weise diskreditiert, wie es meiner Meinung nach nicht zulässig ist.

Lassen Sie mich  versuchen, auf Ihr Schreiben hin einzelne Fragen der Reihe nach abzuarbeiten, damit Sie einen möglichst kompletten Überblick bekommen über das, was am 2.4.2003 im Landtag entschieden worden ist:

1. Abgeordnetengehalt in Schleswig-Holstein

Die unabhängige Diätenkommission (DK) hat vor zwei Jahren festgestellt, dass die Gehälter für Abgeordnete in Schleswig-Holstein nicht ihrer verfassungsrechtlichen Stellung entsprechen und deshalb angepasst werden sollten.

Zum Hintergrund: Ein "normaler" Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein hat heute ein zu versteuerndes Jahresgehalt wie ein Realschullehrer (Besoldungsgruppe A13). An dieser Stelle schlägt die DK vor, dass Landtagsabgeordnete zukünftig ein zu versteuerndes Jahresgehalt haben sollen wie Richter an einem oberen Landesgericht (Besoldungsgruppe R 2). Dem haben sich SPD, CDU und alle anderen Fraktionen angeschlossen. Damit werden die Landtagsabgeordneten in Schleswig-Holstein zukünftig, wie von der DK vorgeschlagen, ein zu versteuerndes Jahresgehalt erhalten, dass sich mit 5.700 € x 12 = 68.400 € an R 2 „orientiert“. Inzwischen nämlich liegt R 2 schon bei 71.600 € / Jahr. Wir bleiben aber bei der Zahl von vor gut 2 Jahren mit 68.400 €.

In Erwartung der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der Landtag übrigens die letzten drei Jahre auf eine Gehaltserhöhung verzichtet. Nach der Umsetzung des neuen Rechts wird der Landtag auch für 2004 und 2005 auf die gesetzlich bisher vorgesehene Anpassung verzichten.

Gleichzeitig entfallen damit die vom Bundesverfassungsgericht (BVG) beanstandeten „zu vielen Zulagen" in der Weise, dass ab dem 1.6. statt der bisher 52 Abgeordneten nur noch 12 überhaupt eine Zulage erhalten werden. Das haben sowohl das BVG als auch die DK so vorgeschlagen.

Wir sind also bundesweit das erste Parlament, das den Spruch des BVG vom Juli 2000 verfassungsgemäß umsetzt!

Das bedeutet für die einzelnen Abgeordneten, die jetzt im Parlament sind, dass z.B. ein Arbeitskreis- oder Ausschussvorsitzender, der jetzt eine Zulage von 20 % erhält, ab dem 1.1. natürlich keine Zulage mehr bekommt. Das gilt auch für stellvertretende. Fraktionsvorsitzende. Damit „reduziert“ sich natürlich die persönliche Gehaltserhöhung für die Genannten.

Sie erhalten also deutlich "weniger mehr", als sie heute schon haben. "Gewinner" der gesamten Operation sind vor allem die "einfachen" Abgeordneten - und genau das ist vom BVG wegen des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz ausdrücklich auch so gewollt!

Nur noch Landtagspräsident, Vizepräsidenten, Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und die SSW-Vorsitzende (ein Sonderfall in Schleswig-Holstein) dürfen zukünftig eine Zulage erhalten. Dafür hatte die DK vorgeschlagen, dass diese alle eine Zulage von 80 % erhalten sollen. Wir folgen diesem Vorschlag in der Höhe so nicht: Nur Landtagspräsident und Fraktionsvorsitzende werden diese 80 % bekommen. Die Geschäftsführer und die SSW-Vorsitzende erhalten plus 70 %, die Vizepräsidenten plus 30 %. Hintergrund dieser Zulagenhöhen ist die verfassungsrechtliche Überlegung der DK und des Parlaments, dass Fraktionsvorsitzende wie Minister und Geschäftsführer wie Staatssekretäre bezahlt werden sollen. Und damit später andere Mehrheiten im Landtag diese kurze Liste der zukünftigen Zulagenempfänger nicht etwa willkürlich verlängern können, schreiben wir diese „Liste“ in der Landesverfassung fest, so dass nur eine Zweidrittelmehrheit das wieder ändern könnte!

2. Altersversorgung

Unsere jetzige Altersversorgung entspricht einer Pensionsregelung wie bei den Beamten. Abgeordnete erhalten mit dem 65. Lebensjahr eine Pension erst dann, wenn sie zwei Wahlperioden im Landtag waren. Bis 2000 waren das 8 Jahre; jetzt sind es 10 Jahre . Nach diesen zwei Wahlperioden haben Landtagsabgeordnete heute mit dem 65. Lebensjahr einen Anspruch von 35 % der heutigen (!) Grunddiät. Wer nur eine Wahlperiode im Landtag ist, hat keinen Anspruch auf Altersversorgung, sondern nur auf eine zu versteuernde Abfindung, die z.B. in die BfA eingezahlt wird, um die 4 Jahre des Abgeordnetentätigkeit auszugleichen.

Diese Regelung gibt es ab 2005 für alle nicht mehr!!!

Ab 2005 müssen alle Landtagsabgeordneten für ihre Altersvorsorge selbst aufkommen und erhalten - streng nach dem Vorschlag der DK - dafür einen Zuschlag von zu versteuernden (!) 1.000 € im Monat, um diese Altersvorsorge zu 100 % selbst zu bezahlen.

Darüber hinaus bekommen die Landtagsabgeordneten einen weiteren Zuschlag von 500 € im Monat. Hintergrund dafür ist das geltende Einkommensteuerrecht, das im § 22 für Abgeordnete verbietet, diese Vorsorgeaufwendungen wie bei allen anderen auch steuerlich geltend zu machen. Da sich alle Landtagsabgeordneten im Spitzensteuersatz (53%) befinden, sind diese 1.000 € also nur 500 € „wert“. Deshalb könnte die neue Altersversorgung in der vorgeschlagenen Form gar nicht aufgebaut werden, und nur deshalb gibt es diesen Zuschlag von 500 €. Auch hier verhalten wir uns streng nach dem Vorschlag der DK. In dem Moment, wo das EStG in Berlin geändert würde - was wir seit zwei Jahren zu erreichen versuchen -, entfällt diese zusätzliche Zahlung natürlich!

Insgesamt wird sich die Altersversorgung für zukünftige Landtagsabgeordnete drastisch verschlechtern. Und auch das ist gewollt: Im Ergebnis erhalten die neuen Landtagsabgeordneten, je nach Versicherungsmodell, "nur" noch etwa die Hälfte der jetzigen Regelung als Altersversorgung.

Auch hier sind wir das erste Parlament in Deutschland, das diese Altersversorgung komplett umstellt - aber andere werden folgen (müssen)...

3. Krankenversicherung

Auch hier hatte die DK vorgeschlagen, auf ein 100%-Versicherungsmodell umzusteigen und wollte dafür zusätzlich rund 300 € im Monat zur Verfügung stellen. Das machen wir nicht, weil wir festgestellt haben, dass die derzeitige Regelung für den Landtag "in bar" billiger ist.

Außerdem hätte die andere Regelung zu völligen Ungerechtigkeiten geführt, indem der ledige Landtagsabgeordnete diese 300 € monatlich ebenso hätte erhalten müssen wie der alleinverdienende Landtagsabgeordnete mit sechs Kindern. Beide Fälle haben wir.

Deshalb also bleibt es bei der jetzigen Regelung, wonach die Landtagsabgeordneten entweder den hälftigen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten - sozusagen den Arbeitgeberanteil - oder beihilfeberechtigt bleiben. Natürlich bekommen wir dann auch keine 300 € monatlich, wie von der DK vorgeschlagen, und im Gesetz steht ab 2005 auch nicht mehr die Summe von 7.000 €, wie ebenfalls von der DK vorgeschlagen, sondern 6.700 € als zu versteuerndes Gehalt für alle Landtagsabgeordneten.

4. Steuerfreie Aufwandspauschale

Alle Parlamentarier in Landtagen und im Bundestag erhalten eine steuerfreie Aufwandspauschale, mit der die "mandatsbedingten Aufwendungen" abgegolten werden sollen und müssen. Diese Pauschale liegt in Schleswig-Holstein jetzt bei 818 € und damit nach wie vor im unteren Drittel dieser Pauschalen im Bundesvergleich. Sie wird auch nicht erhöht, sondern bleibt so, wie sie ist.

Hintergrund ist auch hier wieder das Einkommensteuerrecht: Abgeordnete dürfen keine Werbungskosten absetzen, wenn sie eine solche Pauschale erhalten. Das bedeutet z.B., dass ich nicht wie alle anderen meinen Gewerkschaftsbeitrag oder anderes, wie etwa Fachliteratur, steuerlich geltend machen darf. Denn ich bekomme ja diese Pauschale. Die von uns im Ausschuss befragten Fachleute aus der Steuerverwaltung und der Steuerberaterkammer haben ausgesagt, dass sie dringend dazu raten, diese Pauschale beizubehalten und nicht abzuschaffen, wie es die DK vorgeschlagen hatte. Im übrigen gehört diese Pauschale zu der verfassungsrechtlichen Stellung von Abgeordneten und ist vor fast 50 Jahren eingeführt worden, um Streit über die Frage, ob eine Maßnahme „mandatsbedingt“ ist oder nicht, eben zu vermeiden.

5. Weitere Regelungen, die nicht immer in der Zeitung stehen

Ab dem 1.6.2003 wird das bisherige Tagegeld von 20 € ersatzlos gestrichen. Das bedeutet z.B. für mich ganz persönlich, der ich jeden Tag an irgendwelchen Sitzungen teilnehme (4 Tage x 20 € x 4 Wochen), eine monatliche "Verschlechterung" von 320 € im Gegensatz zu heute.

Darüber hinaus gibt es keine Fahrtkostenpauschalen für Fahrten im Wahlkreis oder sonst im Land mehr, sondern alle Landtagsabgeordneten werden gezwungen, diese Kosten "spitz" abzurechnen. Eine steuerliche Absetzung der Fahrtkosten ist wegen des EStG nicht erlaubt.

Ab dem 1.6. gilt auch, dass es Strafgelder in Höhe von 40 € gibt, wenn Leute unentschuldigt bei Sitzungen fehlen.

Wenn wir die neue Einkommensstruktur nicht zum 1.6.2003, sondern erst zu 2005 einführen würden - ein Vorwurf, der besonders von der Presse und den kleinen Parteien gerne erhoben wird - müsste der Landtagspräsident nach § 28 des jetzigen Gesetzes im Mai 2003 einen erneuten Vorschlag machen, die jetzigen Diäten prozentual zu erhöhen. Weil der Landtag zum dritten Mal (siehe Ziffer 1) im Januar auf eine Gehaltserhöhung verzichtet hat, müsste dieser Vorschlag des Präsidenten, nach Lebenshaltungsindex und auf der Basis schon abgeschlossener Tarifsteigerungen in Wirtschaft und im öffentlichen Dienst in den letzten 3 Jahren, in einer Höhe von 5,7 Prozent plus x liegen. Dasselbe muss er dann in 2004 noch einmal machen.

Da finden SPD und CDU es ehrlicher, jetzt schon diese Diätenstruktur im Sinne der DK zu verändern und für den Rest der Wahlperiode auf weitere Erhöhungen im Vorwege zu verzichten.

Übrigens erhalten natürlich auch die Mitglieder der anderen Fraktionen die Erhöhungen aus der Strukturumstellung der Diäten, und solange die Mehrheit durch SPD und CDU gesichert wird, kann man dann getrost auch dagegen stimmen und sich dafür feiern lassen: Fragen Sie deshalb ruhig mal die Mitglieder der kleinen Fraktionen von FDP, Grünen und SSW, die alle drei am Mittwoch gegen die Neuregelung stimmen werden, was sie mit den zusätzlichen höheren Diäten machen wollen.

6. Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Altersvorsorge

Die Regelungen für die Altersvorsorge (Ziffer 2) können erst ab 2005 in Kraft treten, weil die jetzigen Landtagsabgeordneten natürlich unter anderen Bedingungen angetreten sind und "Besitzstandswahrung" haben. Deshalb darf dieser Teil verfassungsrechtlich erst 2005 in Kraft treten.

Was die Frage des Urlaubsgeldes und des Weihnachtsgeldes für Beamte betrifft, kann ich sie heute deshalb nicht beantworten, weil wir an der Stelle in laufenden Gesprächen zwischen Regierung und Koalitionsfraktionen sind.

Abgeordnete bekommen übrigens weder das eine noch das andere, sondern nach wie vor zwölf Gehälter pro Jahr.

Fazit:

Wir erhöhen nicht einfach um die von Ihnen in den Raum gestellten 45 %, sondern machen eine vom BVG wie von der DK vorgeschriebene bzw. vorgeschlagene Veränderung der Struktur der Abgeordnetendiäten. Bei einer Netto-Betrachtung der gesamten Änderungen fallen diese angeblichen 45 % deutlich geringer aus - bei den neuen, stark veränderten Bedingungen sogar bis hin zum Gleichstand im Vergleich zum heutigen Einkommen.

Unter Einbeziehung der neuen Altersvorsorge ab 2005 für die dann neuen Abgeordneten verschiebt sich das Bild - gewollt - noch etwas. Die Altersversorgung nach neuem Recht reduziert die Ansprüche drastisch auf etwa die Hälfte der heutigen gesetzlichen Grundlagen.

Für mich persönlich sieht die Rechnung übrigens folgendermaßen aus: Die 1.700 Euro, die ich mehr erhalte, müssen natürlich versteuert werden. Danach bleiben mir netto etwa 900 Euro. Durch den Wegfall des steuerfreien Tagegeldes reduziert sich dieser Betrag noch einmal um etwa 320 Euro monatlich. Durch den Wegfall eines Teils der Fahrtkostenerstattung u.a. im Wahlkreis verringert sich mein Einkommen um weitere 150 Euro. Damit erhöht sich mein Einkommen netto um 430 Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die gesetzlich vorgesehene Anpassung der Diäten für fünf Jahre ausgesetzt ist.

Ich will diesen Betrag in keiner Weise geringschätzen. Natürlich gibt es eine Reihe von Arbeitnehmern, die ihr Gehalt in fünf Jahren nicht um netto ca. 12 % haben steigern können. Es relativiert aber deutlich den in der Presse meiner Meinung nach zu Unrecht vermittelten Eindruck, die Abgeordneten würden nun mit 1.700 Euro in der Tasche aus dieser Diätenreform hervorgehen.

Abschließend will ich noch einmal betonen, dass diese Rechnung nur für sogenannte „einfache“ Abgeordnete gilt. Sie werden, so der Wille der Benda-Kommission, besonders angehoben. Bei vielen Abgeordneten, die jetzt keine Zulagen mehr erhalten, ergibt sich ein sehr viel niedrigerer Zuwachs, in einigen Fällen auch ein Verlust. 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen die Beweggründe für die Änderung des Abgeordnetengesetzes erläutert zu haben. Natürlich freue ich mich über eine Antwort von Ihnen und stehe auch für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichstädt

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