25.11.2002

Zusammenlegung der Katasterämter Ratzeburg, Bad Oldesloe und Lübeck

Der Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt (SPD) begrüßt grundsätzlich die Zusammenlegung der Katasterämter Ratzeburg, Bad Oldesloe und Lübeck zu einem „Katasteramt Schleswig- Holstein Süd“ und  fordert für diesen Fall vom Innenministerium, als Standort dieses Amtes  Ratzeburg zu wählen.

Wenn die Katasterämter im Süden Schleswig – Holsteins zusammengelegt werden fordert Peter Eichstädt, SPD-Landtagsabgeordneter in Kiel, als Standort das jetzige Katasteramt im Ratzeburg.

Eichstädt: „Grundsätzlich begrüße ich die Zusammenlegung von Katasterämtern in Schleswig – Holstein. Nach der vollständigen Digitalisierung  des Materials  ist es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sinnvoll, die Zahl der Katasterämter zu reduzieren.“

Eichstädt, der bei einem Besuch im Katasteramt in Ratzeburg bei Gesprächen mit der Leitung und dem Personalrat sich von der hohen Leistungsfähigkeit des Amtes überzeugen konnte, bestätigt, dass es Überlegungen im Innenministerium gibt, die drei Ämter Lübeck, Ratzeburg und Bad Oldesloe zu einem Amt zu vereinen, möglicherweise in Lübeck.

Eichstädt: "Bei der Wahl des neuen Standortes muss die Größe der bisherigen Amtsbezirke mit berücksichtigt werden. Während Lübeck 218 qkm und Bad Oldesloe 766 qkm groß ist, ist der Bezirk Ratzeburg mit einer Größe von 1260 qkm größer als die beiden anderen zusammen. Allein dieser Tatsache müsse bei der Auswahl des Sitzes Rechnung getragen werden. Aufgabe des neuen Katasteramtes ist es nicht nur, die Daten und Fakten zu erfassen, sondern auch vor Ort zu beraten und Einmessungen gegen Entgelt vorzunehmen. Auch deshalb ist Ratzeburg  in der Mitte eines solchen möglichen neu geschnittenen „Katasteramtes Süd“ genau in der Mitte angesiedelt der ideale Standort."

Eichstädt weiter: „Für Ratzeburg spricht weiter, dass das Gebäude erst jüngst aufwendig saniert wurde und sich im Besitz des Landes Schleswig-Holstein befindet“.

Argumente, dass ein solches Amt zentral in der Stadt Lübeck untergebracht werden sollte, lässt Eichstädt nicht gelten: „Wir werden in Zukunft noch weitere Entscheidungen über die Zusammenlegung von Ämtern zu größeren Einheiten zu treffen haben. Dies ist im Sinne von einem sparsamen Umgang mit den staatlichen Finanzen auch sinnvoll. Es kann aber nicht unter dem Stichwort „Zentralisierung“ immer dazu führen, dass von den Flächenkreisen Funktionen in die Städte verschoben werden. Es muss im Sinne von Vernetzung darauf geachtet werden, dass auch die Flächenkreise Standorte für  übergreifende Funktionen erhalten“.

Eichstädt abschließend:  „Ich hoffe, dass die fortschreitende Vernetzung und der Ausbau der Datenströme dazu genutzt wird, dass Standortfragen zukünftig nicht nur  zu Gunsten der Ballungsräume bzw. Städte entschieden werden. Die Erreichbarkeit einer Dienststelle, auch eines Katasteramtes definiert sich nicht durch die Länge des Fußweges zum Amt, sondern über die Frage der Vernetzung und Verfügbarkeit der Daten in elektronischer Form. Es gilt, bei der beginnenden Zusammenlegung von Aufgaben die Interessen der Flächenkreise und der ländlichen Regionen im Auge zu behalten“.

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