03.04.2003

LANDTAGSREDE: Regelungsmöglichkeiten der Länder lehnen wir ab

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in dieser Wahlperiode schon mehrfach mit der Liberalisierung der Ladenschlussgesetzgebung befasst. Im Sozialausschuss liegen Anträge von CDU, FDP und Bündnis 90/die Grünen. Und nun kommt noch ein weiterer Antrag der CDU dazu.

Ich habe nicht den Eindruck, dass wir so heute in der Sache weiterkommen. Vielmehr hätte ein Blick auf die Beratungsprotokolle im Bundesrat und dem Bundestag schon geholfen, um zu erkennen, dass wir im Moment keinen aktuellen Handlungsbedarf haben.

Meine Damen und Herren!

Vielleicht geht es dem Antragsteller aber vor allem darum, hier im Landtag noch einmal die unterschiedlichen Positionen der Fraktionen deutlich zu machen.

Lassen sie mich deshalb in aller Kürze die Position meiner Fraktion zum Ladenschlussgesetz aufzeigen.

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass das Ladenschlussgesetz in seiner jetzigen Form nicht mehr den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen in unserem Lande entspricht. Es ist lange durch diverse Ausnahmeregelungen schrittweise immer mehr ausgehöhlt worden und sollte nach unserer Auffassung weitestgehend abgeschafft werden.

Im Vergleich mit den Ladenschlussregelungen anderer Länder insbesondere in Europa zeigt sich, dass lange liberalere Regelungen möglich und erfolgreich sind.

Wir haben deshalb gesagt:

  1. Die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag sollten freigegeben werden.
  2. Der grundgesetzlich verbriefte Sonn- und Feiertagsschutz bleibt sichergestellt.
  3. Die für unser Land wichtige Bäderregelung wird beibehalten.
  4. Und die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen  gewahrt bleiben.

 

Für die Steuerung der Arbeitszeit der Beschäftigten gibt es inzwischen zahlreiche flexible Regelungen und Betriebsvereinbarungen sowie Arbeitsschutzgesetze.

Uns ist klar: Insbesondere durch den hohen Frauenanteil im Einzelhandel entstehen Rückwirkungen auf das Familienleben. Andererseits ergeben sich bei einer entsprechenden Aufgabenverteilung neue Arbeitschancen auch für Frauen, die bisher nicht in der Lage waren, zu den alten Öffnungszeiten zu arbeiten.

Darüber hinaus soll der örtliche Einzelhandel gestärkt und in die Lage versetzt werden, flexibel auf die Bedürfnisse seines jeweiligen Kundenkreises einzugehen.

Meine Damen und Herren!

Die seit fünf Jahren bereits realisierte Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist von der Bevölkerung  angenommen worden. Und im Februar diesen Jahres ist durch die Bundesregierung eine weitere Änderung des Ladenschlussgesetzes auf den Weg gebracht worden: Der Bundestag hat beschlossen, die Ladenöffnungszeiten an Samstagen bis 20.00 Uhr auszuweiten und hat gleichzeitig  weitere Sonderregelungen abgeschafft, auf die ich hier aus Zeitgründen nicht weiter eingehe.

Dieses Gesetz bleibt zwar hinter dem zurück, was meine Fraktion sich gewünscht hätte. Es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Die Öffnungsmöglichkeiten am Samstag sind der Kern dessen, was im Rahmen einer Anpassung der Ladenöffnungszeiten an die veränderten Lebens- und Einkaufsgewohnheiten der Menschen erforderlich war.

Das Gesetz der Bundesregierung hat aber den Bundesrat nicht passiert, dieser strebt in einem eigenen Gesetzentwurf an, das Ladenschlussgesetz aufzuheben - das wäre in Ordnung - und den Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, selbst über die Ladenöffnungszeiten zu bestimmen - das ist nicht in Ordnung.

Sie, Herr Eichelberg, fordern nun in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, diese Initiative zu unterstützen. Meine Fraktion lehnt dieses Gesetz wegen der Regelungsmöglichkeit auf Länderebene ab.

Und, Herr Eichelberg, Ihr Antrag zeigt doch auch, dass Sie diese Regelung eigentlich selbst nicht wollen. Denn sonst brauchten sie doch nicht einerseits die Regelungsmöglichkeit auf Länderebene fordern, gleichzeitig aber im selben Antrag die Landesregierung aufzufordern, um Schleswig-Holstein herum für einheitliche Verhältnisse zu sorgen.

Die Landesregierung hat im Bundesrat die letztlich unterlegene Initiative Hamburgs im Kern unterstützt, die vorsah, die Ladenschlusszeiten an den Werktagen generell aufzuheben und es hinsichtlich der Sonn- und Feiertage bei dem bisherigen Rechtszustand zu belassen.

Dies entspricht den Vorstellungen der SPD-Fraktion, auch wenn wir, nachdem die Bundesregierung sich festgelegt hat, nicht mehr davon ausgehen, dass es zu einer anderen als der im Gesetzentwurf der Bundesregierung festgelegten Regelung kommen wird.

Die Ladenöffnungszeiten werden somit am Samstag bis 20.00 Uhr ausgeweitet.

Wir sind der Auffassung, dass dieses ein Schritt in die richtige Richtung ist, auch wenn wir einen größeren Schritt gerne gesehen hätten.

Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung des Antrages in den dafür zuständigen Sozialausschuss, mitberatend in den Wirtschaftsausschuss. Und ich wage einmal zum Schluss die Vorhersage, dass sich die Angelegenheit dort durch Bundesgesetzgebung schon im Mai erledigt haben wird.

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