29.01.2009

Nach Alkoholvergiftungen müssen Jugendämter informiert werden

Zur Berichterstattung über Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen und zunehmend bei Mädchen erklärt der sucht- und drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Ärzte müssen im Zusammenhang mit Alkoholvergiftungen von Kindern und Jugendlichen Kontakt zu Jugendämtern aufnehmen können. Um diesen die Hilfe zu ermöglichen, müssen auch Erleichterungen im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes diskutiert werden. Die jetzt veröffentlichten Zahlen bestätigen die Richtigkeit dieser Forderung. Die Zahl der Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen steigt von Jahr zu Jahr – 2007 wurden 20 % mehr Fälle registriert als 2006. Für die jungen Menschen, die mit einer Alkoholvergiftung in eine Klinik eingewiesen werden, muss es ein System geben, das Krankenhäuser, Eltern und Jugendämter zusammenbringt mit dem Ziel, dass die betroffenen Jugendlichen umgehend in Maßnahmen gegen Alkoholsucht und -missbrauch vermittelt werden. Dass solche vernetzten Hilfen erfolgreich sein können, zeigt das vom Sozialministerium unterstützte Projekt HALT.

Vor dem Hintergrund der bundesweit deutlichen Zunahme von exzessivem Alkoholgenuss ein Teil der Jugendlichen fängt immer früher mit dem Trinken an und trinkt zunehmend mehr – müssen wir zudem stärker präventiv tätig werden. Die bestehenden Gesetze reichen aus, aber der Jugendschutz muss in der Praxis besser durchgesetzt werden, z. B. in Gastwirtschaften und beim Handel.

Und: Wir brauchen dringend eine andere gesellschaftliche Grundhaltung insbesondere zu Alkohol. Solange Drogen gleich welcher Art gesellschaftlich verharmlost oder gar akzeptiert werden, dürfen wir uns nicht wundern, dass es zu den genannten Entwicklungen kommt. Insofern ist Aufklärung und eine lebhafte öffentliche Debatte, wie sie über den Nichtraucherschutz geführt wurde und wird, auch über Alkohol notwendig und sinnvoll.

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