08.12.2008

Barrierefreies Fernsehen: Erfolg für Initiative aus Schleswig-Holstein

Zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

In den entsprechenden Entwurf der Ministerpräsidenten zum Rundfunkstaatsvertrag wird erstmals eine Regelung zur Barrierefreiheit im Fernsehen aufgenommen. Sie lautet: „Die Veranstalter … sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.“ Dieser Passus, dem die Ministerpräsidentenkonferenz zugestimmt hat, geht auf eine Initiative aus Schleswig-Holstein zurück: Der Sozialausschuss hatte auf Betreiben der SPD-Fraktion eine Empfehlung an die Landesregierung beschlossen, sich für die Barrierefreiheit im Fernsehen einzusetzen.

Der Zugang zum Fernsehangebot für hör- und auch sehbeeinträchtigte Menschen muss in erheblich größerem Maße als bisher ermöglicht werden. Denn die Teilnahme am Fernsehangebot ist für die Meinungsbildung in unserer Gesellschaft aufgrund der Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft dieses Mediums von besonderer Bedeutung.

Dass Barrierefreiheit wie z. B. die Untertitelung von Fernsehsendungen möglich ist, zeigt der Blick auf die USA oder Großbritannien: Dort wird eine Quote von fast 100 % erreicht, in den Niederlanden 80 %, während sie in Deutschland nur bei 8,4 % der deutschsprachigen öffentlich-rechtlichen Sender liegt, bei den Privatsendern sogar nur bei 1,1 %.

Hier ist also noch reichlich Nachholbedarf. Da alle Sender Teil des dualen Rundfunksystems in Deutschland sind, erfüllen sie eine öffentliche Aufgabe. Dazu gehört, dass sie eine Mitverantwortung gegenüber denjenigen Menschen haben, die die Angebote nur mit technischer Unterstützung wahrnehmen können. Wir gehen deshalb davon aus, dass die neue Verpflichtung im Rundfunkstaatsvertrag, die nach zwei Jahren evaluiert werden soll, zu einer deutlichen Erhöhung der Quote barrierefreier Sendungen führen wird. Dies gilt auch für die privaten Programme.

Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die freie Meinungsbildung von hör- und sehbeeinträchtigten Menschen ist es dringend notwendig, barrierefreie Angebote im Fernsehen deutlich zu verstärken.

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