16.10.2008

Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems nicht gefährden.

Zum 12. Rundfunkänderungsvertrag erklärte der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Der 12. Rundfunkänderungsvertrag darf kein Staatsvertrag werden, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Substanz ändert.

Die SPD-Landtagsfraktion sieht durch den jetzt vorliegenden Entwurf die Entwicklungsgarantie und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet. Sie erwarte von der Staatskanzlei, dass die von der SPD-Landtagsfraktion im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages geforderten Änderungen des Vertragens von der Staatskanzlei mit Nachdruck in die Verhandlungen eingebracht werden.

Insgesamt gingen nach Auffassung der SPD-Fraktion die Regelungen im jetzt vorliegenden Entwurf weit über das hinaus, was die EU-Kommission gefordert hat und schränken damit die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unzulässig ein. Derart weitgehende Einschränkungen würden eine Zustimmung zum Staatsvertrag durch die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein sehr schwer machen.

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