01.10.2008

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss korrigiert werden!

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Entwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst, der zwischen den Regierungen der Länder zurzeit ausgehandelt und anschließend den Länderparlamenten vorgelegt wird. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Forderung der Europäischen Kommission erfüllt, den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu präzisieren. Der Entwurf schränkt jedoch nach Auffassung der SPD-Fraktion die verfassungsrechtlich vorgegebene Entwicklungsgarantie und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unzulässiger Weise ein. Das gilt insbesondere für die Internetauftritte.

So dürften nach dem vorliegenden Entwurf nur sendungsbezogene Angebote und diese auch nur sieben Tage in das Internet eingestellt werden. Bei Sport- und Großereignissen verkürzt sich die Frist sogar auf 24 Stunden nach der Erstausstrahlung. Gleichzeitig sollen nicht nur alle digitalen Zusatzprogramme, sondern auch alle bestehenden Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender einem Genehmigungsverfahren (sogenannter Drei-Stufen-Test) unterzogen werden. Die Einbeziehung von bereits bestehenden Angeboten in den Drei-Stufen-Test könnte zur Folge haben, dass den Nutzern bereits bezahlte und gewohnte Angebote zukünftig nicht zur Verfügung stünden. Dies lehnen wir genauso ab wie das Verbot von Ratgeberangeboten und Veranstaltungskalendern in den Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Insgesamt gehen nach meiner Auffassung die Regelungen im jetzt vorliegenden Entwurf weit über das hinaus, was die EU-Kommission gefordert hat, und schränken damit die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unzulässiger Weise ein.

Im Innen- und Rechtsausschuss hat die SPD-Fraktion die Staatskanzlei deshalb gebeten, in den Verhandlungen der Ministerpräsidenten am 24./25. Oktober im Besonderen auf folgende Änderungen hinzuwirken:

  • Kein Verbot von Unterhaltungsangeboten in den Telemedien der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.
  • Der Drei-Stufen-Test ist nur für neue Angebote (Programme und Telemedien) anzuwenden.
  • Aus der Negativ-Liste sind die Punkte 6 ( (Ratgeberportale) und 16 (Veranstaltungskalender) zu streichen.
  • Die sogenannte 7-Tage Frist, ebenso die 24-Stunden-Frist für bestimmte Sport-Angebote ist deutlich zeitlich auszuweiten bzw. durch ein differenziertes Verweildauerkonzept zu ersetzen.
  • Es muss eine klare und rechtssichere Definition des Begriffes „presseähnliche Angebote“ erfolgen.

 

Auch mit diesen Änderungen blieben die Interessen der Verlage und der privaten Rundfunksender gewahrt.

Der Staatsvertrag soll zum 1.5.2009 in Kraft treten. Voraussetzung ist die Zustimmung aller Länderparlamente.

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