20.05.2008

Kommunen entscheiden über Sicherheit ihrer Badestellen

Das Kabinett ist dem Vorschlag von Innenminister Lothar Hay gefolgt, die Badesicherheitsverordnung aufzuheben. Dazu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt:

Viele Kommunen mit Badestellen hatten es gefordert, nun hat Innenminister Lothar Hay den Vorschlag aufgegriffen: Die Badesicherheitsverordnung des Landes Schleswig-Holstein wurde heute abgeschafft. Damit sind die Vorgaben für die Aufsicht und Ausstattung von Badestellen ersatzlos gestrichen. Zukünftig sollen die Kommunen als Betreiber bzw. als örtliche Ordnungsbehörde über die erforderlichen Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen entscheiden. Die Gemeinden und Ämter erhalten also mehr Gestaltungsspielraum und Rechtsicherheit. Dafür habe ich mich im Namen meiner Fraktion schon seit einem Jahr eingesetzt.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg, aber auch in anderen Kreisen des Landes war im vergangenen Sommer große Verunsicherung aufgekommen, wie die unklaren Bestimmungen der Verordnung rechtssicher ausgelegt werden könnten. Auslöser war ein tödlicher Badeunfall an einem Gewässer im Kreis Herzogtum Lauenburg gewesen. Viele Gemeinden, die Badestellen unterhalten, hatten aus Sorge vor den möglichen Rechtsfolgen erwogen, ihre Badestellen zu schließen, weil sie sich nicht in der Lage sahen, z. B. eine umfassende Badeaufsicht über den gesamten Sommer hinweg zu finanzieren.

Die Abschaffung der Badesicherheitsverordnung bedeutet jedoch keineswegs, dass an Badestellen nicht mehr für Sicherheit gesorgt werden muss. Die Gemeinden sind immer noch für die Verkehrssicherung zuständig. Aber sie können dies nun so tun, wie es an der jeweiligen Badestelle sinnvoll und angemessen ist.

Dies ist ein Fortschritt für mehr Eigenverantwortung vor Ort. Ich bin sicher, dass mit der neuen Regelung angemessen und sicherheitsbewusst umgegangen wird.

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