19.03.2008

Der Innenminister hat den Weg frei gemacht zur Abschaffung der Badeverordnung

Viele Kommunen mit Badestellen hatten es gefordert: Die Badestellenverordnung des Landes Schleswig-Holstein soll abgeschafft werden, um den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum und Rechtsicherheit zu geben. Nun hat der Innenminister, Lothar Hay,auf Drängen des Landtagsabgeordneten Peter Eichstädt und der SPD-Fraktion dafür die Voraussetzungen geschaffen.

Der Innenminister hat den Kreisen und Kommunen vorgeschlagen, die Badeverordnung des Landes Schleswig-Holstein aufzuheben. Damit setzt er um, was der Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt seit einem Jahr gemeinsam mit seiner Fraktion gefordert hat.

Eichstädt: „Der Landkreistag hat nun seine Mitglieder von der Absicht des Innenministers in Kenntnis gesetzt, die Badeverordnung aufzuheben. Wenn die Gemeinden und die Kreise bis zum 4. April nicht widersprechen, ist der Weg hierzu endlich frei.“

Eichstädt hatte sich für die Aufhebung eingesetzt, nachdem im Besonderen im Kreis Herzogtum Lauenburg, aber auch in anderen Kreisen des Landes, im vergangenen Jahr große Verunsicherung aufgekommen war, wie die unklaren Bestimmungen der Verordnung rechtssicher ausgelegt werden könnten. Auslöser war ein tödlicher Badeunfall an einem Gewässer des Kreises Herzogtum Lauenburg.

Viele Gemeinden, die Badestellen unterhalten, hatten aus Sorge vor den möglichen Rechtsfolgen erwogen, ihre Badestellen zu schließen, weil sie nicht in der Lage waren, z. B. eine umfassende Badeaufsicht über den gesamten Sommer zu finanzieren.

Eichstädt: „Die Abschaffung der Badeverordnung bedeutet nun wahrlich nicht, dass an Badestellen nichts an Sicherheit mehr erfolgen muss. Immer noch sind die Gemeinden für die Verkehrssicherung zuständig. Aber sie können dies nun so tun, wie es individuell vor Ort sinnvoll und angemessen ist.

Wenn die Kreise und Gemeinden jetzt das Angebot des Innenministers annehmen, ist der Weg frei für flexible und sinnvolle Sicherheitsmaßnahmen. Keine Gemeinde muss wegen der Besorgnis, überzogene Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen zu können, ihre Badestelle schließen.

Dies ist ein Fortschritt für mehr Eigenverantwortung vor Ort. Ich bin sicher, dass mit der neuen Regelung angemessen und sicherheitsbewusst umgegangen wird.“

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