10.10.2007

Wir wollen umfassenden Nichtraucherschutz ohne Schlupflöcher

Zur Verschiebung der 2. Lesung des Nichtraucherschutzgesetzes erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das Kabinett hat dem Parlament ein Nichtrauchergesetz vorgelegt, das vernünftige, zielführende Regelungen beinhaltet, und kurz, knapp und klar ist. Meine Fraktion hätte diesem Gesetz ohne Änderungen zustimmen können.

Die CDU-Landtagsfraktion hat jedoch Änderungswünsche an uns herangetragen, denen wir im Wirtschaftsausschuss auch zugestimmt haben. Zuletzt ging es darum, eine Ausnahme vom Rauchverbot bei privaten Feiern wie beispielsweise Hochzeiten, Konfirmationen und anderen Familienfesten in Gaststätten zu erlauben, die dafür einen speziellen Saal vorhalten. Damit wären wir einverstanden.

Die CDU wünscht nun aber eine Ausweitung dieser Regelung auf alle Gaststätten, auch die mit nur einem Raum. Eine solche Regelung ist unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, weil jeder spätere Besucher nicht zu rechtfertigendem Passivrauchen ausgesetzt wäre. Zudem sehen wir hier das Einfallstor für die Aufhebung des Nichtraucherschutzes in kleinen Kneipen – nach dem Motto: Wir machen die Eckkneipe zur „geschlossenen Gesellschaft“, dann kann hier weiterhin geraucht werden. Unser Ziel, einen wirksamen, umfassenden Nichtraucherschutz statt Raucherschutz zu erreichen, würde damit verfehlt. Auch würde damit eine in Norddeutschland weitgehend einheitliche Regelung nicht mehr erreicht.

Wir können uns weiterhin vorstellen, dem Regierungsentwurf auch ohne Änderungen zuzustimmen. Eine Einigung streben wir für die November-Sitzung an, damit das Gesetz wie geplant zum 1.1.2008 in Kraft treten kann.

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