21.09.2007

CDU und SPD einigen sich über Nichtraucherschutzgesetz

Zur Ankündigung von Wirten, gegen das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten klagen zu wollen, erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Wir sind davon überzeugt, dass das Gesetz zum Nichtraucherschutz, das der Landtag im Oktober verabschieden wird, einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten wird. Das Recht der Gastwirte zur Klage bestreiten wir nicht, allein die Frage, ob eine Klage klug ist, sollte sich jeder Gastwirt stellen. Denn die weit überwiegende Mehrheit der Menschen in Schleswig-Holstein wartet auf Nichtraucherschutzregelungen gerade für Gaststätten. Die Wirte wären besser beraten, jetzt im Interesse ihrer Gäste und des Gesundheitsschutzes an dessen Gestaltung mitzuwirken, statt vor Gericht zu ziehen. Der Gesetzgeber wird im übrigen durch die Regelung, dass in abgeschlossenen Nebenräumen durchaus geraucht werden darf, ausreichend Gestaltungsspielraum lassen.

SPD und CDU sind sich einig: Das Gesetz wird im Oktober verabschiedet und tritt am 1.1.08 in Kraft.

Wir werden an dem eingereichten Entwurf in drei Punkten Veränderungen vornehmen:

  1. Es wird ein einheitliches Bußgeld von bis zu 1000 Euro sowohl für Gastwirte, als auch für Raucher, die gegen das Gesetz verstoßen, festgelegt.
  2. In Festzelten bei Veranstaltungen und Traditionsereignissen kann das Rauchen pro Jahr an bis zu 21 Tagen erlaubt werden.
  3. Für private Veranstaltungen soll es Ausnahmemöglichkeiten geben, indem z. B.der größere Raum eines Gasthofes zum Nebenraum erklärt wird.

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