11.09.2007

Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rundfunkgebühren erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Die SPD-Fraktion sieht sich in ihren vor der letzten Erhöhung der Rundfunkgebühren geäußerten grundsätzlichen Bedenken bestätigt, dem Staatsvertrag und einer somit lediglich finanzpolitisch begründeten Absenkung gegenüber dem KEF-Vorschlag zuzustimmen. Das Karlsruher Urteil schafft nun Klarheit in der Sache: Die Politik darf sich in die Gestaltung der Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht einmischen.

Angesichts der Entwicklungen im Bereich der privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter ist die Stärkung der Position des öffentlich-rechtlichen Systems und die Betonung der Unabhängigkeit zu begrüßen.

Das Urteil wird aber auch die Debatte darüber beleben, welche öffentlich-rechtlichen Angebote über die Rundfunkgebühren finanziert werden dürfen bzw. welche zur Wahrung eines unabhängigen Fernseh- und Hörfunkangebotes erforderlich sind. Digitalisierung, Handy-TV und Internetauftritte werden den Gebührenzahlern gut begründet werden müssen.

zurück | nach oben