06.09.2007

Auch für Kiel gilt: Vier verkaufsoffene Sonntage pro Kommune

Zur Praxis der Stadt Kiel, an bis zu zwölf Sonntagen im Jahr Ladenöffnungen zuzulassen, erklären Peter Eichstädt, Sozialpolitiker, und Rolf Fischer, kirchenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

Wir fordern die Stadt Kiel auf, ihre Stadtverordnung für die Sonntagsöffnungen zu ändern, weil sie nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten bringt in §5 die Absicht des Landtags hinreichend zum Ausdruck: Eine Kommune soll die Möglichkeit haben, an bis zu vier Sonntagen Ladenöffnungen zu erlauben; diese können auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden. Die Stadt Kiel interpretiert das so, dass für jeden Stadtteil vier verkaufsoffene Sonntage festgelegt werden. Dadurch wird insgesamt eine Anzahl von zwölf Sonntagen – oder sogar mehr erreicht, an denen in Kiel Läden geöffnet haben. Dies ist keine seriöse Anwendung des Gesetzes und widerspricht klar der Intention des Landtages: vier verkaufsoffene Sonntage pro Kommune.

Die große Koalition hat ausdrücklich und auch mit Rücksicht auf die Bedeutung des Sonntages als christlicher Tag der Besinnung und Tag der Ruhe für Familien die Möglichkeit der Sonntagsöffnung beschränkt. Eine weitergehende Verkaufsöffnung an Sonntagen hielt der Landtag auch deshalb nicht für erforderlich, weil die völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an den anderen Tagen ausreichenden Gestaltungsspielraum geschaffen hat.

Wir erwarten von der Stadt Kiel, dass sie die Ladenöffnungen in der Landeshauptstadt im Sinne des Gesetzgebers auf insgesamt vier Sonntage jährlich begrenzt. Wir gehen davon aus, dass die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes der Stadt Kiel den notwendigen juristischen Nachhilfeunterricht erteilt.

Wir haben den Kirchen und den Gewerkschaften zugesagt, dass es für die Kommunen Ladenöffnungsmöglichkeiten nur an vier Sonntagen gibt. Wir werden sicherstellen, dass dies eingehalten wird

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