01.03.2007

Auch Verlagshäuser müssen die Pressefreiheit garantieren

Zum „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen. Es bedeutet eine Stärkung der Pressefreiheit, die ein Grundpfeiler der Demokratie ist. Das Urteil gibt Journalisten Rechtssicherheit für kritische und unabhängige Berichterstattung. Denn für diese ist in vielen Fällen die Anonymität und der Schutz von Informanten unabdingbar.

Auf der anderen Seite muss aber auch in den Verlagshäusern und Redaktionen selbst kritische und unabhängige Berichterstattung z. B. durch Redaktionsstatute sichergestellt werden. Dazu gehört, dass nicht durch Umorganisation und Auslagerung Journalisten in ihrer Arbeit eingeschränkt bzw. kritische Köpfe „ausgetauscht“ werden. Medienunternehmer haben eine gesellschaftliche Verantwortung; deshalb darf die Rendite nicht an erster Stelle stehen.

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