05.09.2006

Nichtraucherschutz: Kein Weißer Rauch über der Koalition

Zur Debatte um den Nichtraucherschutz erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Wir bedauern, dass die CDU-Fraktion unserem Vorschlag für eine praktikable Umsetzung des Schutzes vor Passivrauchen nicht gefolgt ist. Denn wem es mit Nichtraucherschutz ernst ist, der sollte bei diesem Thema konsequent sein: Der Schutz von Nichtrauchern muss Vorrang haben und zur Selbstverständlichkeit werden.

Die SPD-Landtagsfraktion hat zum Thema Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein einen umfassenden Antrag beschlossen. Dieser sieht z. B. Rauchverbot in allen Räumen des Schleswig-Holsteinischen Landtages und in Gebäuden, in denen das Land Hausrecht hat, vor. Es soll jeweils ein Raum ausgewiesen werden, in dem geraucht werden darf. Wir wünschen uns ebenso ein Rauchverbot in Gaststätten und Kantinen, wären aber zu einer weicheren Regelung – Nichtraucherzonen – bereit gewesen, um unserem Koalitionspartner entgegenzukommen. Dies hat jedoch nicht ausgereicht, um zu einer Einigung zu kommen. Auf der Strecke bleibt somit der in vielen Ländern Europas schon festgeschriebene Nichtraucherschutz. Das ist kein guter Tag für die Drogenprävention, auch im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Ich appelliere an den Koalitionspartner, seine Auffassung zu überdenken und mit uns für einen wirksamen Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein zu sorgen. Der von der SPD-Fraktion beschlossene Antragsentwurf lautet:

Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein

  1. Das Land Schleswig-Holstein wird im Rahmen seines Programms "Gesundheitsland Schleswig-Holstein" in einer umfassenden Kampagne auf die Gefahren des Rauchens hinweisen, den Nichtraucherschutz umfassend gewährleisten und Rauchern und Raucherinnen in der Mitarbeiterschaft des Landes Hilfen geben, ihre Sucht zu überwinden.
  2. In allen Räumen des Schleswig-Holsteinischen Landtages wird das Rauchen verboten. Für rauchende Abgeordnete sowie ihre Besucher steht im Lobbybereich ein Raum zur Verfügung. Für andere Bereiche des Landtages ist ein weiterer Raum auszuweisen, in dem das Rauchen gestattet wird. Die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind aufgefordert, in ihren Räumen für eine vergleichbare Regelung zu sorgen.
  3. In allen Gebäuden, in denen das Land Schleswig-Holstein oder eine von ihr beauftragte Institution das Hausrecht ausübt, wird das Rauchen verboten. Es ist sicher zu stellen, dass der Schutz der Nichtraucher Vorrang hat. Ein Verzicht von Nichtrauchern auf einen Schutz ist nicht ausreichend.
  4. Bei der Umsetzung der Verbote ist die Beteiligung der MitarbeiterInnen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
  5. Für rauchende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesregierung und ihrer Dienststellen sollen im Zusammenwirken mit Krankenkassen und der LSSH im Rahmen der Gesundheitsförderung Hilfen und Unterstützung zur Überwindung der persönlichen Nikotinabhängigkeit erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang sind auch Anreizsysteme zu schaffen. Die Fraktionen werden aufgefordert, sich für ihre Mitglieder und MitarbeiterInnen an diesen Programmen zu beteiligen.
  6. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und im Bundesrat nachdrücklich für einen wirksamen Nichtraucherschutz einzusetzen. Dazu gehören das Verbot des Rauchens in allen öffentlich zugänglichen Bereichen wie Flughäfen, Bahnhöfen, öffentlichen Verkehrsmitteln, ein Verbot zum Aufstellen von Zigarettenautomaten, ein Rauchverbot in Gaststätten und Kantinen sowie ein allgemeines Werbeverbot für Tabakwaren.
  7. Das Sozialministerium wird aufgefordert, eine umfassende Kampagne zur Aufklärung über die Gefahren des Rauchens zu starten und eine Broschüre zu erstellen, um damit Hinweise für die Umsetzung des Nichtraucherschutzes auch in kleinen und mittleren Betrieben zu vermitteln.
  8. Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, mit den Kreisen und kreisfreien Städten, den Städten, Ämtern und Gemeinden darüber zu beraten, wir vergleichbare wirksame Maßnahmen zum Nichtraucherschutz auch in ihren Bereichen gewährleistet werden können.
  9. Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche mit den Trägern von Kindertagesstätten aufzunehmen, um zu erreichen, dass auch in Kindertagesstätten des Landes der Nichtraucherschutz umgesetzt wird.
  10. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag zum 01.08.2008 einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen und ihre Wirkung vorzulegen. Sollte der Nichtraucherschutz mit den vom Landtag gewählten Mitteln nicht zu erreichen sein, wird der Landtag eine gesetzliche Regelung treffen.

 

 

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