11.07.2006

Herabsetzung der Eigenbedarfsgrenze ist konsequent

Der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt, unterstützt die Herabsetzung der so genannten Eigenbedarfsgrenze für Cannabis in Schleswig Holstein auf sechs Gramm:

Die Neufestlegung ist sachgerecht und erforderlich. Drogenpolitisch ist das Ziel auch mit der neuen Grenze weiter gewahrt, dass Gelegenheitskonsumenten, jugendliche Probierer und Kleinverbraucher nicht automatisch in die Mühlen der Strafverfolgung geraten. Andererseits sollen Dealer die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Außerdem schafft die neue Regelung die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Vereinheitlichung in allen Bundesländern. Die Situation um Haschisch und Marihuana hat sich in den letzten Jahren entscheidend verändert. Der THC-Gehalt ist so drastisch gestiegen, dass die neue Höchstmenge von 6 Gramm in der Wirkung nicht weit von den bisherigen 30 Gramm entfernt ist. Die alte Grenze hat es Dealern erleichtert, mit Portionen unterhalb der Gesamtmenge von 30 Gramm straffrei Handel zu treiben, weil Eigenbedarf vorgetäuscht wurde. Dies kann jetzt wirksamer unterbunden werden. Im Übrigen ist gewährleistet, dass in Schleswig-Holstein das Prinzip „Hilfe statt Strafe“ auch zukünftig gilt: Der Staatsanwaltschaft ist es weiterhin möglich, auch bei über der neuen Grenze liegenden Mengen im Einzelfall auf eine Strafverfolgung zu verzichten und Maßnahmen der Therapie und Beratung, die im bisherigen Umfang aufrecht erhalten werden, einzuleiten. Aus drogenpolitischer Sicht ist die Absenkung auf 6 Gramm die konsequente Fortführung des Konzeptes, sowohl Nikotin und Alkohol, als auch Haschisch und Marihuana als gesundheitsschädigend bei Jugendlichen weiter zurückzudrängen.

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