02.11.2005

Verfahren der Ermittlung der Rundfunkgebühren hat sich bewährt

Zur Debatte um die Erhöhung der Rundfunkgebühren und zur Klage der ARD vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Auch der Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden, künftig die Gebührenerhöhung an die Inflationsentwicklung zu koppeln, ist – genauso wie die willkürliche Gebührenfestsetzung durch die Ministerpräsidenten, die Gegenstand der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist – der falsche Weg. Er ist nach Auffassung der SPD-Fraktion verfassungswidrig und auch europarechtlich zu beanstanden. Der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht automatisch identisch mit der Steigerung der Lebenshaltungskosten, denn im Rundfunkwesen können ganz andere Kostenentwicklungen eintreten, etwa durch technische Entwicklungen.

Nach geltendem Recht haben sich die Länder an die Vorschläge der KEF für eine Gebührenfestsetzung zu halten und können sie nicht aus sachfremden Erwägungen heraus ändern. So hatte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Gebührenurteil entschieden.

Die KEF ist bisher als unabhängige Kommission angesehen worden. Zu ihrem bewährten Verfahren der Gebührenermittlung sollten wir zurückkehren. Wer dies nicht will, muss die KEF durch ein entsprechendes öffentliches und parlamentarisches Verfahren auflösen.

Wer, wie Wadephul, die ARD auffordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, sollte bedenken, dass es die Länder waren, die ein Gesprächsangebot der ARD über ein „alternatives Gebührenverfahren“ abgelehnt haben, woraufhin die ARD nur noch die Möglichkeit der Klage sah.

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