26.05.2005

Bäderregelung soll verlängert und ausgeweitet werden

Die Fraktionen von CDU und SPD wollen die in diesem Jahr auslaufende Bäderregelung ausweiten; der Zeitraum soll die Monate Januar bis Oktober umfassen. Somit wird man in Ferienorten auch weiterhin an Sonntagen einkaufen können. Zudem werden dadurch Wettbewerbsnachteile der Ostseebäder in Schleswig-Holstein gegenüber Mecklenburg ausgeglichen, die sich durch die großzügigere Regelung der Sonntagsöffnungszeiten im Nachbarland ergeben haben. Dies teilen die Abgeordneten Johannes Callsen (CDU), wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, und der Sozialpolitiker Peter Eichstädt (SPD) mit.

Callsen: „Die Bäderregelung gibt touristisch geprägten Orten in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, während der Saison an Sonntagen die Geschäfte für die Gäste zu öffnen. Wir erhoffen uns dadurch zusätzliche Impulse für den Tourismus.“ Die Neufassung der Regelung, so Eichstädt, „soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Wir wollen damit eine Anpassung an die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern erreichen, damit schleswig-holsteinische Geschäftsleute gegenüber denen in Mecklenburg-Vorpommern keine Nachteile haben.“

Bereits in der Juni-Plenartagung werden beide Fraktionen beantragen, dass zukünftig vom 1. Januar bis 31. Oktober (bisher: 15. März bis 31. Oktober) sowie vom 15. bis 31. Dezember sonntags von 11.00 Uhr bis 18.30 Uhr die Läden in Ferienorten geöffnet werden dürfen.

Callsen und Eichstädt schlagen vor, die weitere Ausgestaltung des Gesetzes im Fachausschuss sowohl mit denen Gewerkschaften und der Wirtschaft, als auch vor allem mit den Kirchen zu erörtern. „Wir streben eine einvernehmliche Regelung an, die eine Chancengleichheit mit den Mecklenburger Wettbewerbern sicherstellt, aber auch die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familien sowie der Kirchen nach einem besonderen Schutz des Sonntags berücksichtigt.“

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