11.07.2007

LANDTAGSREDE: Bald haben Nichtraucher Vorfahrt!

Der bis vor wenigen Jahren noch eher undifferenzierte Umgang mit der Nikotinbelastung auch selbst nicht rauchender Menschen ist Vergangenheit. Die massive Gesundheitsschädigung durch passives Rauchen ist erwiesen und international anerkannt.

Deutschland ist auf dem Weg zu einem unfassenden Nichtraucherschutz. Überall dort, wo Raucher und Nichtraucher sich begegnen können, soll zukünftig der Nichtraucherschutz Vorrang haben. Der Bund hat für die Bereiche, für die er die Zuständigkeit besitzt, bereits ein Gesetz beschlossen. Die Inhalte sind bekannt, aber ich will eines herausgreifen: Dass wir das Rauchen in Zukunft erst ab 18 Jahre erlauben, ist richtig und setzt gegenüber Jugendlichen das richtige Zeichen.

Nunmehr hat die Landesregierung dem Parlament das schleswig-holsteinische Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt. Es stellt einen umfassenden, rechtlich eindeutigen und verständlichen Rahmen für den Nichtraucherschutz dar. Er ist nahezu identisch mit dem, was die Ministerpräsidenten der Länder im Dezember vergangenen Jahres vereinbart haben.

Es zeichnet sich ab, dass zumindest in Norddeutschland eine nahezu identische Regelung gelten wird. Das Gesetz sieht vor, dass in allen Behörden und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunalverwaltungen sowie in Gerichten das Rauchen zukünftig nicht mehr erlaubt sein wird. Das gleiche gilt für Heime, für staatliche Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen, und alle Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Rauchfrei werden zukünftig auch Kultureinrichtungen wie Museen, Theater oder Konzertsäle sein, ebenso Räume zur Ausübung von Sport.

Bis zu diesem Punkt sind wir uns, die FDP-Fraktion eingeschlossen, hier auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag weitestgehend einig. Anders als der Entwurf der FDP sieht der Regierungsentwurf aber vor, dass einheitlich auch in allen Gaststätten, unabhängig von Größe und Beschaffenheit, der Nichtraucherschutz umgesetzt wird. Lediglich in fest abgetrennten Nebenräumen soll die Möglichkeit bestehen, Raucherzimmer einzurichten. Damit sind wir, auch was die lange diskutierte Regelung in Gaststätten angeht, auf einer Linie mit den anderen norddeutschen Ländern. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits beschlossen, Hamburg vergangene Woche, Niedersachen heute.

In der Zwischenzeit hat sogar der DEHOGA eine differenzierte Position eingenommen, wie wir in der letzten Woche einem Schreiben des Verbandes entnehmen konnten. Damit hat er sich endlich von den merkwürdigen Zeitungen des DEHOGA-Verbandes Kiel distanziert. Das war allerhöchste Zeit für einen Verband, der Ernst genommen werden will.

Das uns vorgelegte Gesetz ist ein Meilenstein im Gesundheitsschutz und wird dem Anspruch des Landes Schleswig-Holstein als Gesundheitsland gerecht. Zusammen mit den Maßnahmen auf Bundesebene wird bei uns bald das Nichtrauchen die Normalität sein und nicht mehr das Rauchen.

Viele Menschen warten auf dieses Gesetz. Ich erinnere daran, dass in Schleswig-Holstein 73% der Bevölkerung Nichtraucher sind. Die Anhörung wird zeigen, dass wir mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg sind.

All denjenigen, die dieses Gesetz in der Vergangenheit beraten haben und an einer Lösung mitgewirkt haben, möchte ich danken. Besonders haben mich diejenigen beeindruckt, die mit für dieses Gesetz gearbeitet haben, obwohl sie selbst Raucher sind. Ihnen gilt besonderer Respekt.

Und all denen, denen dies Gesetz in Teilen zu weit geht, möchte ich gerne die Kompromisse in Erinnerung rufen. Es wird weiterhin die Möglichkeit geben, Raucherzonen zu schaffen, es wird vor allem auch in Gaststätten die Möglichkeit geben, in abgetrennten Räumen zu rauchen.

Ob die Gesetze, die in den Ländern auf den Weg gebracht worden sind, ausreichen, um die Anforderungen der EU zu erfüllen, steht ohnehin dahin. Ich habe die Vermutung, dass wir in wenigen Jahren auf der Bundesebene darüber reden werden, ob der ArbeitnehmerInnenschutz wirklich ausreichend berücksichtigt ist, wenn im besonderen in Gaststätten in den zugestandenen Raucherbereichen Menschen arbeiten müssen, die davon natürlich gesundheitlich beeinträchtigt werden.

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