28.02.2008

LANDTAGSREDE: Bund und Länder müssen sich intensiv abstimmen

Die angesprochene Problematik im Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz ist von erheblicher Bedeutung. Allerdings gibt es nicht wirklich einen Anlass für den Beschluss, wie die Grünen ihn hier vorschlagen.

Ausgangspunkt der Diskussion um die Neuverteilung ist die sogenannte „Digitale Dividende“. Was ist das? Durch den Umstieg von der analogen auf die digitale Technik bei Rundfunk und Fernsehen werden Teile der bislang für die terrestrische Verbreitung von Rundfunk und Fernsehsignalen benutzten Frequenzspektren frei. Der Gewinn in Form von freiwerdenden Frequenzen wird als digitale Dividende bezeichnet.

Diese freiwerdenden Frequenzen könnten in verschiedenster Weise verwendet werden. Die für Schleswig-Holstein wichtigste Verwendungsmöglichkeit ist die einer breitbandigen Internetversorgung für den ländlichen Raum. Gleichzeitig nehmen auch die Rundfunkanstalten, die diese Frequenzen freimachen, für sich in Anspruch, weiterhin Frequenzen für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Rundfunk- und Fernsehübertragungen für sich zu behalten.

Es ist erkennbar, dass es um diese im Rahmen der digitalen Dividende zu vergebenen Frequenzen einen Streit verschiedener Interessengruppen, im Wesentlichen der Rundfunkveranstalter und der Mobilfunkanbieter für Handyleistungen und Breitbandversorgung, geben wird.

Zum einen muss den Rundfunkanbietern die Möglichkeit offen gehalten werden, sich zu entwickeln. Dafür müssen Frequenzen frei gehalten werden. Daneben sollen ausreichend Frequenzen zur Verfügung stehen, um den Internet-Ausbau/DSL in den ländlichen Bereichen zu gewährleisten.

Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier für die Vergabe der Frequenz von 790 bis 862 MHz erstellt, zu dem der Bundesrat eine Stellungnahme am 15. 5. beschließen wird. Dies ist der Drucksache 204/1/09 des Bundesrates zu entnehmen. Darin werden die von den Grünen angesprochenen Aspekte berücksichtigt.

Es ist notwendig, dass bei der Vergabe der Frequenzen darauf geachtet wird, dass sowohl ein störungsfreier Rundfunkempfang gewährleistet ist, als auch diverse drahtlose Produktionsmittel ein gleichwertiges und hinreichendes Ersatzspektrum erhalten. Dazu gehören auch die drahtlosen Kommunikationsmittel im Bereich der Kultur- und der Bildungseinrichtungen, bei Sportveranstaltungen und Ähnlichem.

Bis zum Jahr 2015 werden diese den hier genannten Frequenzbereich weiter nutzen können, danach sollen ihnen Frequenzen zugewiesen werden, die eine Störung durch andere Nutzungen ausschließen. Diese Umstellung kostet Geld. Deshalb fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme von der Bundesnetzagentur, dass mögliche Kosten der Anbieter solcher Dienste aus den zu erwartenden Erlösen bei den Versteigerungen der Frequenzen ausgeglichen werden.

Festzuhalten ist: Mit der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung wird nur ein erster Schritt für die Nutzung der Frequenzen von 790 bis 862 MHz für die mobile breitbandige Internetversorgung im ländlichen Raum getan. Die weitere Umsetzung bedarf der intensiven Abstimmung mit dem Bund und den Ländern.

Es ist davon auszugehen, dass die Bundesnetzagentur bei der Versteigerung dieser Frequenzen Erlöse erzielt. Mit diesen Erlösen sollen auch die Kosten der Sekundärnutzer, die diese für die Umstellung auf andere Frequenzbereiche ausgeben müssen, ausgeglichen werden. Der Bundesrat sagt deshalb in seiner Stellungnahme, dass der Bund die Umstellungskosten den die Frequenzen bisher nutzender Kultur- und Bildungseinrichtungen bzw. den sich tragenden Kommunen oder Ländern in geeigneter Form erstattet.

Die Forderung der Grünen, vor der tatsächlichen Frequenzvergabe die Störproblematik für drahtlose Produktionsmittel ebenso wie für leitungsgebundene und nicht-leitungsgebundene Rundfunkübertragung zu prüfen und eine befriedigende Lösung aufzuzeigen, ist in der Stellungnahme enthalten.

Die Nutzung der digitalen Dividende zu verzögern, liegt nicht im Interesse des Landes Schleswig-Holstein. Die von uns allen gewünschte baldige Versorgung aller ländlichen Bereiche mit Breitbandtechnologie ist mindestens genau so wichtig für die Wirtschaft, aber auch für Bildung und Kultur in unserem Lande, wie der Bau mancher Autobahn.

Bleibt festzustellen, dass die Problematik im Begründungsteil dieses Antrags der Grünen richtig beschrieben ist. Allerdings ist in diesem Fall die Begründung deutlich besser als der Antrag selbst.

Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil die Stellungnahme des Bundesrates die darin enthaltenen Bedenken bereits berücksichtigt.

Trotzdem will ich sagen, dass es im Rahmen des Parlamentsinformationsgesetzes noch vorbildlicher gewesen wäre, wenn die Landesregierung den Landtag zu einem früheren Zeitpunkt über diese doch sehr wichtige Problematik informiert hätte.

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