07.07.2011

Ein vernünftiges Nachjustieren bei der Bäderregelung wäre möglich gewesen

Ein vernünftiges Nachjustieren bei der Bäderregelung wäre möglich gewesen Zum Scheitern der Verhandlungen zwischen den beiden großen Kirchen und der Landesregierung über eine einvernehmliche Bäderregelung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Peter Eichstädt:

Das Scheitern der Verhandlungen ist ein schlechtes Signal für den Fortbestand der Bäderregelung. Offensichtlich hat die Landesregierung es nicht verstanden, einen naheliegenden Kompromiss auszuhandeln. Auch das können sie nicht.

Noch Ende 2010 hatte die Landesregierung im Landtag Optimismus verbreitet, dass eine Einigung möglich sein wird. Eine jetzt anstehende Entscheidung durch das Gericht ist der schlechteste Weg.

Die SPD hatte der Landesregierung geraten, sich bei der Neuregelung an dem in Mecklenburg-Vorpommern orientierten Kompromiss zu orientieren. Die jetzige Erklärung der Kirchen zum Scheitern der Verhandlungen lässt erkennen, dass genau diese Regelung auch in Schleswig-Holstein von ihnen akzeptiert worden wäre.

Vor dem Hintergrund des Regel-Ausnahme-Prinzips müssen nach Auffassung der SPD vor allem vier Punkte der Bäderregelung einvernehmlich nachjustiert werden:

  1. Die Anzahl der Orte, für die die Bäderregelung gilt.
  2. Anfangs- und Endzeiten der Sonntagsöffnung gemäß Bäderregelung.
  3. Definition der Warengruppen, die angeboten werden dürfen.
  4. Die wohl wichtigste Frage: In wie vielen und welchen Wochen sollen die Geschäfte sonntags geöffnet werden dürfen?

Nun ist zu befürchten, dass an die Stelle eines breiten gesellschaftlich-politischen Konsenses wieder einmal die Entscheidung eines Gerichts tritt. Das wäre nicht nötig gewesen.

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