24.11.2009

Bäderregelung ist ein fairer Interessenausgleich

Zum Normenkontrollantrag der Kirchen gegen die Bäderverordnung erklärt der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Eichstädt:

Es ist das legitime Recht der Kirchen, die Bäderregelung überprüfen zu lassen. Wir sind gespannt auf das Ergebnis. Wir glauben allerdings, dass unsere Bäderverordnung vor den Gerichten Bestand haben wird, denn wir haben drei wesentliche Punkte berücksichtigt:

Die Verordnung ist jeweils zeitlich befristet sie ist auf bestimmte, vom Tourismus geprägte Orte sowie auf bestimmte Zeiten des Jahres und bestimmte Uhrzeiten beschränkt.  Die Orte sind ausdrücklich in einer Positivliste genannt. Wir haben uns bei den Öffnungszeiten (ab 11 Uhr) an den Gottesdienstzeiten orientiert. Damit wird insgesamt der grundgesetzlich verankerte Sonn- und Feiertagsschutz gewährleistet, aber auch Arbeitnehmer-Interessen berücksichtigt.

Bei der Debatte um die Weiterentwicklung der Bäderregelung im Jahr 2005 waren sowohl die Kirchen, als auch die Gewerkschaften beteiligt. Die damalige und noch gültige Regelung wurde einvernehmlich getroffen. Sie beinhaltet einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen.

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