25.03.2011

LANDTAGSREDE: Engmaschiges Sammelnetz, Beratung und Bürgerinformation

Landtagsrede vom 25.03.2011 zu TOP 18, Rücknahmequote für gebrauchte Energiesparlampen erhöhen (Drucksache 17/1356)

Nach den Ende letzten Jahres gescheiterten Versuchen, die flächendeckende Einführung von Energiesparlampen doch noch zu stoppen, ist wieder Ruhe bei diesem Thema eingekehrt. Das ist gut so, denn die Vorteile der Energiesparlampe gegenüber der herkömmlichen Glühbirne sind überzeugend:

Schon der Austausch von 60 % der Lampen in den Haushalten würde den Ausstoß von CO2 um 4,5 Millionen Tonnen reduzieren, das entspricht dem jährlichen CO2-Ausstoß von fast zwei Millionen Mittelklassewagen. Gleichzeitig könnten private Haushalte in Deutschland ihre Stromrechnung um 1,5 Milliarden Euro reduzieren und zwei kleinere Kohlekraftwerke überflüssig machen. Zudem halten Energiesparlampen etwa 10 – 15mal länger als konventionelle Glühbirnen; somit wird auch das Abfallvolumen deutlich verringert.

Ein Problem ist – und das nicht erst seit diesem Antrag ‑ der Quecksilberanteil in Energiesparlampen, der nicht im Gebrauch, aber bei der Entsorgung wieder freiwerden kann. So dürfen diese Leuchtmittel seit 2006 nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, sondern können kostenlos und bundesweit bei etwa 1.200 kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Die Hersteller sind dann in der Folge zur Rücknahme und Entsorgung verpflichtet.

Die im Antrag der Grünen erwähnte noch zu geringe Rückgabequote führt zu einer fachgerechten Entsorgung von nur 35 % der 2008 angedienten ca. 120 Millionen ausgedienten Energiesparlampen. Dieser Missstand ist sicher Anlass für Verbesserungen im System. So sind auch die drei Vorschläge zur Verbesserung der Rückgabequote für die fachgerechte Entsorgung grundsätzlich zu bedenken. Insbesondere der Vorschlag, die Information der Bürgerinnen und Bürger über die Rückgabepflicht zu verbessern, ist richtig.

Stichproben-Umfragen im unmittelbaren privaten Umfeld zeigten ein für mich unerwartet hohes Maß an Unkenntnis zum Quecksilbergehalt und dem Verbot der Entsorgung von Energiesparlampen über den Restmüll auf. Nicht alle kennen offensichtlich ihre Rückgabepflichten sowie die Rückgabemöglichkeiten. So erklärt sich dann auch die niedrige Entsorgungsquote.

Meine Fraktion unterstützt durchaus eine Informationskampagne zur Entsorgung von Energiesparlampen, um bald wie in Schweden eine Rücklaufquote von fast 90 % zu erreichen. Hier sollten Informationen schon beim Kauf der Energiesparlampen im Laden und auf der Verpackung zur Pflicht werden. Auch Rückgabemöglichkeiten im Handel sollten der Regelfall werden. Die Freiwilligkeit alleine scheint angesichts der Tatsache, dass nur ca. 20 % der Einzelhändler die Rücknahme offensiv anbieten, nicht zu reichen.

Das dahinter stehende Sammelsystem der Kommunen ist nach meinen Informationen hingegen schon weitgehend und flächendeckend aufgebaut. Insofern ist der Antrag der Grünen auch an dieser Stelle etwas am Ziel vorbei: An den Kommunen liegt es nicht, sie kommen nach unserer Überzeugung ihren Verpflichtungen nach. Überall dort, wo auch Elektroschrott abgeliefert werden kann, werden auch Energiesparlampen entgegengenommen.

Die Rückgabe – weniger die Rücknahme ‑ von gebrauchten Energiesparlampen ist sicher ein Problem, an dem wir in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland arbeiten müssen. Stichworte zur Lösung sind: ein engmaschiges Sammelnetz unter Einbeziehung des Handels, bürgerfreundliche Öffnungszeiten sowie Beratung und Bürgerinformation – dies alles zu bezahlbaren Kosten.

Wir würden empfehlen, das Problem der noch zu geringen Rücknahmequoten bei Energiesparlampen im Ausschuss zu beraten und nach Wegen zur Erhöhung der Quoten zu suchen.

Meine Damen und Herren, ein Wort zum Schluss. Ich will dieses Thema nicht klein reden. Alles, was der Reduzierung von Umweltbelastungen dient, ist wichtig.
Aber vielleicht sollten wir gemeinsam mit einem Blick auf unsere Tagesordnungen einmal prüfen, ob das ein oder andere Thema nicht auch gleich im Ausschuss beraten werden kann. Die Geschäftsordnung sieht dafür das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse vor. Auch hier könnte Energiesparen zu guten Ergebnissen führen, weil Energie für anderes frei wird.

Sie kennen doch alle den Witz, wo gefragt wird, wie viele Menschen man braucht, um eine Glühbirne einzudrehen… Hier haben wir, glaube ich, einen ganzen Landtag gebraucht, wo auch der Ausschuss gereicht hätte.

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