Landeswahlgesetz
Das Landesverfassungsgericht hat das bisherige Wahlgesetz in wichtigen Teilen für verfassungswidrig erklärt und dem Landtag aufgegeben, bis zum 31. Mai 2011 die bestehenden Mängel zu beseitigen und dann spätestens bis zum 30. September 2012 den Schleswig-Holsteinischen Landtag neu zu wählen. Im Dezember hat der Landtag in erster Lesung die Änderung des Wahlgesetzes und der Landesverfassung beraten. Für die SPD-Landtagsfraktion war ich federführend daran beteiligt, wie das Wahlrecht zu reformieren wäre. Zur Erinnerung: Kernpunkt der Kritik des Verfassungsgerichts war, dass der Wählerwille sich nicht ordnungsgemäß in der Sitzverteilung im Parlament widerspiegele.
Im März 2011 haben sich CDU, SPD und FDP auf einen Kompromiss zur Änderung des Wahlgesetzes geeinigt. Als Wahltermin wurde nunmehr der 6. Mai 2012 festgelegt.
Kernpunkte der Änderungen sind der volle Ausgleich möglicher Überhangmandate, die Reduzierung der Wahlkreise von 45 auf 40, verbunden mit einer Neuschneidung, die Einführung des Auszählverfahrens nach St. Laguë-Schepers statt des d'Hondt'schen Höchstzählverfahrens und die Streichung der Größe des Landtages aus der Landesverfassung.
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