07.11.2011

Landesregierung kann Asbest-Transport nach Rondeshagen stoppen

Zur Anlieferung von asbesthaltigem Sonderabfall auf der Deponie Rondeshagen erklärt der SPD- Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt:

Ich fordere die Landesregierung auf, die Anlieferung von asbesthaltigem Schlamm nach Rondeshagen zu unterbinden Das ist ohne weiteres möglich, denn die Deponiegesellschaft ist zu jeweils 50 % im Besitz der Stadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein. Für die Annahme solcher Abfälle gibt es keine Verpflichtung. Die Landesregierung braucht deshalb nur die Geschäftsführung anzuweisen, das Geschäft mit den asbesthaltigen Abfällen nicht abzuschließen. Denn bisher ist ein entsprechender Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen noch nicht unterschrieben.

Neben den völlig ungeklärten Risiken und Gefahren, die mit der Anlieferung des Sonderabfalls verbunden sind, ist die Deponie in Rondeshagen zwar geeignet, solche Substanzen aufzunehmen. Sie ist aber auf gar keinen Fall dazu verpflichtet. Sie wurde ursprünglich eingerichtet, um Vorsorge zu treffen für die sichere Entsorgung von Sondermüll, im Besonderen Flugaschen, die in Schleswig-Holstein und Hamburg anfallen. Im Laufe der Jahre sind immer mehr Abfälle auch aus anderen Ländern angeliefert worden. Diese Abfälle werden von der Geschäftsführung aus wirtschaftlichen Gründen angeworben, um dabei Geschäfte zu machen.

Es darf nicht sein, dass in Rondeshagen ohne Verpflichtung, nur aus wirtschaftlichen Interessen und ohne sichere Abklärung der Gefährdung der dort wohnenden Bevölkerung Geschäfte gemacht werden.

Deshalb fordere ich Ministerin Rumpf auf, den Abschluss eines entsprechenden Annahmevertrages der Deponiegesellschaft Rondeshagen zu untersagen. So kann zumindest in Rondeshagen und Umgebung das Problem gelöst werden. Für Ihlenberg gilt: Kein Transport durch Schleswig-Holstein, bei dem Gesundheitsgefährdungen nicht 100-prozentig ausgeschlossen sind.

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