22.08.2012

LANDTAGSREDE: Statt Populismus ein effektiver Einsparbeitrag

TOP 3 Gesetzentwurf zur Kürzung der Amtsbezüge des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und -minister und Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 18/31 und 18/115)

Durch die vorliegenden Änderungen des Landesministergesetzes werden die Amtsbezüge des Ministerpräsidenten sowie seiner LandesministerInnen von 109,3 % auf 104,8 % des einer Beamtin oder einem Beamten der Besoldungsgruppe B 11 bzw. B 10 zustehenden Grundgehaltssatzes abgesenkt. Des Weiteren wird die Dienstaufwandsentschädigung für den Ministerpräsidenten in Höhe von monatlich 265,87 € sowie für die Landesministerinnen und Landesminister von monatlich 143,16 € gestrichen. Damit leisten die Kabinettsmitglieder einen Beitrag zur Sanierung des Landeshaushaltes.

Wir haben auch am Anfang der letzten Wahlperiode mehrfach darüber beraten, wie Parlament und Regierung einen (angesichts der prekären Haushaltslage eher symbolischen) Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes leisten können. Die FDP-CDU-Regierung hatte seinerzeit eine Kommission eingesetzt, an der so bedeutende Persönlichkeiten wie auch der Landesrechnungshofschef beteiligt waren. Im Ergebnis beschränkte sich diese Runde allerdings darauf, dem Parlament Vorschläge zu machen, wie auf Parlamentsseite gespart werden könnte. Dies ist seinerzeit auch geschehen, wir haben das mitgetragen. Auch damals haben wir aber kritisiert, dass nicht in gleicher Weise von Seiten der Regierung Vorschläge gemacht worden sind, wie auch dort gespart werden kann.

Die jetzt im Gesetzentwurf fixierten Änderungen waren damals schon in der Diskussion, allerdings ohne dass die Regierung ihnen folgen wollte.

Das holen wir jetzt nach, und ich danke dem Kabinett, dass die vor Amtsantritt gemachten Ankündigungen schnell in die Tat umgesetzt werden.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Abgeordneten des SSW haben noch einen Dringlichkeitsantrag nachgereicht. Darin wird mit ähnlicher Zielsetzung das Abgeordnetengesetz des Schleswig-Holsteinischen Landtages in § 27 Abs. 1 geändert: Abgeordnete, die MinisterIn oder MinisterpräsidentIn sind, werden eine nicht mehr um 90 %, sondern um 95 % gekürzte Entschädigung als Abgeordnete erhalten.

Weiter wird geregelt, dass die Abgeordneten, die gleichzeitig Minister bzw. Ministerpräsident sind, als Beitrag für ihre Altersversorgung nicht 1.500, sondern zukünftig nur 750 € erhalten. Auch diesen Schritt hätten wir seinerzeit bereits von der Vorgänger-Regierung erwartet. Wie einfach es gewesen wäre, aber damals eben nicht gewollt, zeigt die sofortige Initiative dieser Landesregierung.

Fragen um die Abgeordneten-Entschädigung, die finanzielle und sächliche Ausstattung des Parlamentes, die Ausstattung von Regierung und Fraktionen hat im Moment Konjunktur. Ich möchte davor warnen, bei diesen Diskussionen über das Ziel hinauszuschießen.

Laut Artikel 11 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gehört der Anspruch der Abgeordneten auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu ihren Statusrechten. Er sichert die Freiheit des Mandates materiell ab. Dieser Grundsatz gehört also zu den Essentialen des demokratischen Prinzips. Die materielle Unabhängigkeit gilt genauso für die Fraktionen und den Landtag insgesamt. Wenn Abgeordnete, Landtag und Fraktionen nicht mehr in der Lage sind, aus eigener Kraft – und auch aus eigenen Mitteln – sich Informationen zu beschaffen, z.B. durch die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Stellungnahmen und Papiere zu erarbeiten, dann gefährdet das die unverzichtbare Unabhängigkeit der politischen Arbeit.

Doch nur ein Parlament, das unabhängig von anderen Geldgebern seine Meinungs- und Willensbildung gestalten kann, ist Garant für das grundsätzliche Fortbestehen der demokratischen Ordnung.

Wer hingegen allzu eifrig durch unbedachte populistische Einsparforderungen diese Unabhängigkeit gefährdet, gefährdet letztendlich das Prinzip der Unabhängigkeit von Abgeordneten, Fraktionen und Parlament. Oder wollen wir in Zukunft, statt eigene Erkenntnisse über komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge zu erlangen, Vertreter und Vertreterinnen der Lobby aus Industrie und Verbänden bemühen? Ich denke, das will niemand, wir sollten uns deshalb darauf besinnen, dass Sparen im System Parlament spätestens da seine Grenze hat, wo eben diese Unabhängigkeit gefährdet ist.

Die von Regierung und den regierungstragenden Fraktionen eingebrachten Änderungen sind maßvoll und ausgewogen. Lassen Sie sie uns mit Augenmaß in den Ausschüssen diskutieren.

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