24.08.2012

LANDTAGSREDE: Den besonderen Schutz des Sonntages erhalten!

TOP 27 + 31 Keine Änderungen bei der Bäderregelung / Verlängerung der Bäderverordnung (Drucksachen 18/95, 18/99, 18/113)

Wenn man die beiden Anträge von CDU und FDP zur Rettung der Bäderregelung in Schleswig-Holstein liest, könnte man den Eindruck haben, als solle die Bäderregelung abgeschafft werden. Das ist natürlich Unsinn. Wir wollen vielmehr sicherstellen, dass die Bäderregelung auf Dauer für Touristen, für Gewerbetreibende, aber eben auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und die Kirchen ein akzeptiertes Instrument ist, das möglichst bald aus dem gesellschaftspolitischen Streit und den Schlagzeilen verschwindet, das nicht durch Gerichte entschieden wird und einen fairen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten beinhaltet.

Das hat die alte Landesregierung versucht, aber nicht geschafft. Deshalb ist es gut, wenn die neue Landesregierung sich jetzt darum kümmert. Mit Augenmaß, mit Sachversand, mit Dialogfähigkeit und ohne Zeitdruck. Deshalb begrüßen wir, dass das Wirtschaftsministerium die Kirchen, Gewerkschaften, Vertreter von Wirtschaft und Tourismus an einen Tisch bringen wird, um nach diesem fairen Interessensausgleich zu suchen.

Warum muss das jetzt geschehen? Zwei Gerichtsurteile haben den besonderen Schutz des Sonntages, wie er in Artikel 139 unseres Grundgesetzes verankert ist, bestätigt und Hinweise für die Ausgestaltung von Sonntagsöffnungen gegeben. Hierbei ist ein Kern die Forderung nach einer konsequenten Beachtung des Regel-Ausnahme-Grundsatzes. Eine daraufhin von den beiden Kirchen auch gegen die Schleswig-Holsteinische Bäderregelung gerichteten Klage war für kurze Zeit ausgesetzt worden, um im Dialog mit der CDU/FDP-Landesregierung zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dieses ist gescheitert, die Klage wieder aufgelebt.

Es kann doch nicht sein, dass immer wieder – und in Schleswig-Holstein haben wir hiermit in der Vergangenheit ja unsere Erfahrungen gemacht – Gerichte statt der Parlamente oder Regierungen selbst Entscheidungen treffen!

Wenn der Minister zu einem runden Tisch einlädt und im Dialog nach einer Lösung sucht, ist es nicht unbedingt sinnvoll, wenn das Parlament im Detail schon sagt, wie diese Regelung aussehen kann. Ich werde das jedenfalls nicht tun. Und die viel zitierte neue Regelung in Mecklenburg kann Hinweise enthalten, aber eine Blaupause muss sie nicht sein.

Allen sind die Stellschrauben bekannt. Diese müssen vor dem Hintergrund des Regel- Ausnahme-Prinzips in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Das sind

  1. die Orte, für die die Bäderregelung gilt,
  2. Anfangs- und Endzeiten der Sonntagsöffnung,
  3. Definition des so genannten Warenkorbes,
  4. Definition der Saisonzeit.

Möglicherweise ist auch Phantasie hilfreich, um sich von den bisherigen Strukturen etwas zu lösen und neue Wege zu gehen.

Natürlich kann man darüber diskutieren, ob Lübeck und Kiel mit in die Bäderregelung aufgenommen werden sollen, ich sehe das skeptisch. Genauso kann man darüber nachdenken, ob alle Orte bei der Bäderregelung gleich behandelt werden sollen oder ob man sie sozusagen in „Bäder-Klassen“ einteilt, in denen dann jeweils angepasste Regelungen gelten. Eine Sonderbäderregelung haben wir ja schon, in Helgoland.

Ich glaube aber genau so wenig an den Untergang des Abendlandes, wenn mit Rücksicht auf Familien, Arbeitnehmer und Kirchen nicht 7, sondern etwas weniger Stunden eingekauft werden kann oder wenn man die Saisonzeiten der Bäderregelung denjenigen des Tourismus anpasst. Und auch die Frage, ob ein neuer Kühlschrank in den Sonntagswarenkorb gehören muss, kann ich nicht wirklich als systemrelevant ansehen. Auch das mag alles am runden Tisch erörtert werden.

Wenn das Wirtschaftsministerium die angekündigten Gespräche führt, dann sollten wir bei dieser für das Tourismusland Schleswig-Holstein wichtigen Frage zu einer Lösung kommen, die dauerhaft von allen getragen und dem ständigen Diskussionsprozess entzogen wird. Das gibt dann auch denjenigen, die Investitionen im Hinblick auf die Bäderregelung tätigen, Planungssicherheit.

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu der grundsätzlichen Position meiner Fraktion zum Umgang mit dem Sonntagsschutz sagen. Wir akzeptieren und teilen neben den touristischen und ökonomischen Interessen, die mit der Bäderregelung verbunden sind, genauso die Erwartungen von Gewerkschaften und Kirchen, die den Sonntag als einen besonderen Tag der Ruhe erhalten wollen. Die Kirchen haben Recht, wenn sie sagen, dass ohne den Sonntag die Woche nur Werktage hat und die Forderung der Gewerkschaften, gerade bei der Sonntagsöffnung auch an die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihrer Familien zu denken, wird von uns ausdrücklich geteilt.

Deshalb: Wir begrüßen es, dass die Landesregierung sich dieses Themas annimmt und haben Vertrauen in die Kraft der Vernunft. Und wenn am Ende alle nur ein bisschen zufrieden sind, ist das vielleicht schon der gesuchte Erfolg.

Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen

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