27.03.2013

Tanzen an 362 Tagen – wem das nicht reicht...

Zur Debatte um das Tanzverbot an stillen Feiertagen erklärt der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für  Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenöffnungszeiten, Peter Eichstädt:

Man sollte die religiösen Gefühle derjenigen achten, für die die christlichen Feiertage eine besondere Bedeutung haben. Die Kritiker des Tanzverbots haben ja offensichtlich nichts dagegen, dass religiöse Feiertage, wie z. B. Karfreitag, Oster- und Pfingstmontag, Himmelfahrt usw. arbeitsfrei sind. Sie können ihr Tanzvergnügen an einem der 362 anderen Tage ausleben, an denen man in Schleswig-Holstein uneingeschränkt tanzen kann. Denn wir haben im Vergleich der 16 Bundesländer die wenigsten Feiertage mit Tanzverbot, nämlich nur drei: Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag.

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