13.02.2014

Mehr Suchtprävention im neuen Spielhallengesetz

Zur Änderung des Spielhallengesetzes bringen die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag in den Wirtschaftsausschuss ein (Umdrucknummer 18/2411). Dazu erklärt der drogen- und suchtpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Die Koalitionsfraktionen haben die Anhörung zur Novelle des Spielhallengesetzes ausgewertet und Verbesserungen beim Spielerschutz und bei Sozialkonzepten vorgeschlagen. Weiter wird die Härtefallregelung modifiziert: Wir verlängern die Fristen für Härtefälle moderat, begrenzen den Personenkreis aber deutlich.

Neu in dem Gesetz ist die Ausweitung des Spielerschutzes um die sogenannte Selbstsperre. Diese können zukünftig Spieler oder Spielerinnen gegenüber dem Spielhalleninhaber oder einer Aufsichtsperson verlangen. Damit nutzen wir die im Glücksspielstaatsvertrag den Ländern eingeräumten Möglichkeiten für Spielersperrsysteme.

Zur Prävention von Glücksspielsucht sieht das geltende Gesetz die Entwicklung von Sozialkonzepten vor. Hier werden wir ergänzen, dass diese von der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V. geprüft werden sollen. Damit schaffen wir eine standardisierte Regelung, die den Ordnungsbehörden die Überprüfung erleichtert. Gleichzeitig wird durch die Zertifizierung ein fachlich einheitlicher Standard dieser Konzepte gewährleistet. Auch dies dient der Suchtprävention.

Ferner werden wir auf Einwände der Spielhallenbetreiber zur Härtefallregelung reagieren. Sie hatten beklagt, dass im Vertrauen auf das noch kurz vor Ende der letzten Wahlperiode von CDU und FDP verabschiedete Gesetz Mehrfachkonzessionen möglich waren, weshalb einige Spielhallenbetreiber im Jahr 2012 erhebliche Investitionen tätigten. Für diese soll Vertrauensschutz gelten. Deshalb wollen wir für sie die Fristen für Härtefallregelungen von 5 auf 8 Jahre ausweiten. Diese gilt jedoch ausschließlich für diesen sehr begrenzten Personenkreis im Falle erheblicher Investitionen in einem eingeschränkten Zeitraum.

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