22.01.2015

Transparenzregeln für Abgeordnete im Konsens schaffen

TOP 3 Gesetz zur Sicherung des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtages

Zu dem von den Piraten eingebrachten Transparenzgesetz haben wir bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht, dass dieses nicht Grundlage für eine gemeinsame Lösung sein kann.

Wir haben aber auch ausgeführt, dass wir eine Änderung des Abgeordnetengesetzes anstreben, nach dem Herkunft und Höhe von Einkommen aus Nebeneinkünften in Zukunft in angemessener Weise öffentlich und transparent werden. 

Im Innen- und Rechtsausschuss haben die Piraten keine Diskussionsbereitschaft gezeigt und  darauf bestanden, dass über ihren Gesetzentwurf abgestimmt wird.

Das zeigt, dass es mit der Dialogbereitschaft, die die Piraten sonst wie eine Monstranz vor sich hertragen, nicht weit her ist.

Ihre Presseerklärung nach dieser Abstimmung, die Koalitionsfraktionen würden sich einer Verbesserung der Transparenzregelung widersetzen, gibt dann darüber hinaus noch beredte Auskunft über ihre spezielle Auffassung von Wahrheit.

Nun zur Sache:

Wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen. Damit ist der Weg frei für gemeinsame Überlegungen zu mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten.

Grundsatz ist, dass die Ausübung des Mandates im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht, dass aber Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art grundsätzlich möglich sind. Tätigkeiten und Einkünfte sind aber anzuzeigen und zu veröffentlichen.

Wir werden Vorschläge vorlegen, die sich an der jetzt im Bundestag eingeführten Regelung orientieren.

Danach wird die Herkunft von neben den Landtagsdiäten erzielten Einkünften angegeben, genauso wie deren Höhe in einem System von etwa zehn Einkünftestufen.

Für Berufsgruppen, die zum Beispiel zu einem Mandantenschutz verpflichtet sind, wird dies  gewährleistet und trotzdem sichergestellt, dass mögliche Interessenkonflikte transparent werden.

Dies wollen wir mit allen Fraktionen diskutieren. Es ist unser Ziel, einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Das gilt natürlich auch für die Piraten, selbst wenn sie sich in diesem Fall zu einem solchen Dialog nicht gerade aufgedrängt haben.

Die Vorwürfe, die Sie in der letzten Landtagssitzung hier erhoben haben, sind weiterhin nicht ausgeräumt.

Es ist nicht gerade eine Aufforderung zu kollegialer Zusammenarbeit, wenn Sie ohne Beleg behaupten, Sie hätten eine Reihe von Missbräuchen in Zusammenhang mit Interessenkonflikten feststellen müssen, und dass Sie Beispiele für betroffene Abgeordnete haben.

Es wäre gut, wenn Sie das im Ihrem Redebeitrag aus der Welt schaffen.

Für uns gilt als Maßstab für eine Transparenzregelung nicht, dass alles offenzulegen ist, was möglich ist.

Das führt, wenn wir Ihrem Vorschlag folgen, zu einer Form des politischen Voyeurismus, der der Sache nicht dient, sondern Abgeordnete unter einen Generalverdacht stellt.

Der Maßstab ist vielmehr, das offen zu legen, was erforderlich ist, um mögliche Interessenskonflikte transparent zu machen.

Ob dies mit einer Cent-genauen Offenlegung  alleine zu erreichen ist, beurteilen wir kritisch.

Wir halten es für ausreichend und praktikabler, uns an dem Bundestagsmodell mit 10 Stufen zu orientieren.

Es macht bei der Beurteilung einer möglichen Interessenkollision keinen Unterschied, ob jemand im Jahr relevante Bezüge in Höhe von 21.544,42 Euro hat, oder ob er seiner Einkünfte der Stufe 4 mit Einkünften 15000 und 30.000 Euro zuordnet.

Abgesehen davon, dass eine exakte Angabe häufig gar nicht im Voraus möglich ist und dann Probleme bei der von Ihnen ja auch geforderten Sanktion für falsche Angaben aufwerfen.

Die Chancen für eine Regelung auf breiter parlamentarischer Basis in diesem Hause stehen gut, denn  sowohl CDU als auch FDP haben im Bundestag einer solchen Regelung  zugestimmt.

Ziel ist es, dieses Gesetz so rechtzeitig auf den Weg zu bringen, dass mögliche Kandidaten für die nächste Landtagswahl wissen, welchen Verpflichtungen sie sich unterwerfen müssen.

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