25.02.2015

770.000 Euro für Schulsozialarbeit im Kreis Herzogtum Lauenburg

Das Land stärkt die Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein durch höhere Mittelzuweisungen. Davon profitiert auch der Kreis Herzogtum Lauenburg. Hierzu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt:

Der Bedarf nach der Unterstützung der Schulen durch Sozialarbeit wächst. Die an den Schulen tätigen Sozialarbeiter sind aus dem Alltag der Schulen nicht mehr wegzudenken. Die bisherige Finanzierung durch den Bund war befristet, groß deshalb die Sorge, dass diese Arbeit an den Schulen nicht fortgeführt werden könnte.

Das Land übernimmt nun die in der Vergangenheit vom Bund geleistete Finanzierung und stellt die Fortführung der Schulsozialarbeit sicher.

Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden wurde das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich dahingehend geändert, dass das Land künftig insgesamt 13,2 Mio. € pro Jahr für Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt. Der Betrag, der auf den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt entfällt, richtet sich nach dem Anteil an den Ausgleichsleistungen des Bundes auf dem Stand des vorletzten Jahres.

Das Land hat jetzt den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt, welchen Betrag sie im Jahr 2015 für diesen Zweck vom Land erwarten dürfen. Das bedeutet für den Kreis Herzogtum Lauenburg eine Summe von 770.790,00 Euro.

Peter Eichstädt: „Ich bin sehr froh, dass damit die Schulsozialarbeit langfristig abgesichert ist. Ich weiß natürlich, dass in vielen Schulen noch ein Mehrbedarf gegenüber dem bisher Möglichen besteht. Hieran müssen wir arbeiten. Aber der jetzige Schritt ist ein gutes Signal für die Schulen. Nach Jahren der Diskussion ist die Schulsozialarbeit damit als fester pädagogischer Baustein in den Schulen angekommen.“

Die erste Hälfte dieser Summe ist Mitte April, die zweite Hälfte Mitte Oktober fällig. Um eine frühzeitige Prävention und Intervention zu ermöglichen sollen diese Mittel nach der geltenden Richtlinie vorrangig an den Grundschulen eingesetzt werden.

Die vom Land bereitgestellten Mittel sind natürlich nicht die Obergrenze für die Bezuschussung der Schulsozialarbeit. Schulträger und Kreise sind aufgefordert, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um bedarfsgerecht auch an anderen Schularten als der Grundschule Schulsozialarbeit umzusetzen.

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