24.08.2012

LANDTAGSREDE: Datenweitergabe nur mit Zustimmung der Bürger

TOP 33 Fortentwicklung des Meldewesens (Drucksache 18/102 + 18/132)

Erst hat es keiner so richtig gemerkt, doch dann schlug es ein wie ein Blitz: In letzter Minute haben CDU und FDP im Bundestag mit einem Änderungsantrag die durchaus positiven Ansätze des ursprünglichen Gesetzentwurfes völlig ins Gegenteil verkehrt. Nach dieser 180-Grad-Wende unmittelbar vor der dritten Lesung im Bundestag sollen in Zukunft Bürger und Bürgerinnen ausdrücklich widersprechen müssen, wenn sie ihre Daten durch Meldebehörden nicht an Dritte weitergegeben haben wollen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah, völlig richtig, die Datenweitergabe nur vor, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

Das in den Gremien des Bundestages weitgehend einvernehmlich beratene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens sollte eigentlich nur bundeseinheitliche Vorschriften und moderne Standards schaffen.

Die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land müssen sicher sein, dass ihre Daten, gerade bei den Meldebehörden, sicher verwahrt sind und nicht ohne ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Deshalb muss es, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, der Regelfall sein, dass nur Daten herausgegeben werden, deren Weitergabe die Dateninhaber ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses wurde von CDU/CSU und FDP ins Gegenteil verkehrt: Bürgerinnen und Bürger können die Weitergabe ihrer Daten nur mit einem Widerspruch verhindern.

Diese deutliche Verschlechterung des Datenschutzes ist einmal mehr zuerst vom Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, später aber auch von anderen aufgegriffen worden. Ich will ausdrücklich betonen, nicht alles an diesem Gesetz ist schlecht, aber dieser Punkt muss dringend geregelt werden.

Nun war schon unmittelbar nach Bekanntwerden dieser datenschutzrechtlichen Kehrtwende in die Steinzeit des Datenschutzes von Seiten unseres Innenministers deutlich gemacht worden, dass er dem Gesetz im Bundesrat seine Zustimmung verweigern wird. Auch andere Länder haben sich der Kritik angeschlossen. so dass wir davon ausgehen können, dass in der September-Sitzung des Bundesrates Änderungen vorgenommen werden. Und weil inzwischen fast alle über dieses Gesetz den Kopf schütteln, sogar die, die es gemacht haben.

Die Frage, die geregelt werden muss, ist: Unter welchen Bedingungen dürfen Ämter Daten nach draußen geben, die für Werbung oder den Handel mit Adressen verwendet werden sollen. Hier gibt es nur eins: Die alte Regelung muss wieder rein ins Gesetz. Ohne Einwilligung der Betroffenen darf niemand Zugriff auf die Daten bekommen. Wenn eine Behörde etwas rausgeben will, muss sie beim Bürger nachfragen. Der umgekehrte Weg, „wir können machen, was uns nicht verboten ist“, ist völlig inakzeptabel und muss gekippt werden.

In unserem Antrag fordert der Landtag die Landesregierung auf, dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens im Bundesrat nicht zuzustimmen und sich für ein Meldegesetz einzusetzen, welches für gewerbliche Nutzung von Daten die Einwilligung der Bürger und Bürgerinnen voraussetzt.

Die von den Piraten vertretene Position, dass am besten das alte Meldegesetz zunächst einmal in Kraft bleiben sollte, teilen wir nicht, deshalb unser Änderungsantrag, der in vorbildlich klarer Weise den entscheidenden Änderungspunkt benennt.

Eine Beratung im Ausschuss kommt nicht in Frage, da der Bundesrat im September beraten wird.

Wir setzen darauf, dass der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein gemeinsam mit den anderen sozialdemokratischen Kollegen dafür sorgen wird, dass dieses Gesetz in dem von uns beschriebenen Punkt, der im Wesentlichen Adressenhändlern großzügigen Zugriff auf Meldedaten verschafft und damit mehr als eine liberale Geschäftsidee einzustufen ist, verhindert wird.

zurück | nach oben