07.10.2015

Urteil zum Presse-Grosso sichert Medienvielfalt

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Rechtsstreit des Bauer-Verlags gegen den Bundesverband Presse-Grosso erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das BGH-Urteil zum Presse-Grosso ist ein Meilenstein in der derzeitigen schwierigen Situation der Printmedien und ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Medien- und Informationsvielfalt. Wir begrüßen es, da wir uns in den letzten Jahren mit Nachdruck hierfür eingesetzt haben.

Der BGH hat – anders als die unteren Gerichts-Instanzen – entschieden, dass der Branchenverband Presse-Grosso weiterhin für die verlagsunabhängigen und auch für die verlagsverbundenen Grossisten Verhandlungen über Preise und Konditionen führen kann; dies verstoße nicht gegen das Kartellrecht. Die klagende Bauer Media Group wollte die Vertragskonditionen individuell mit den einzelnen Grossisten aushandeln.

Das bewährte Presse-Grosso mit Vereinbarungen ist eine wesentliche Voraussetzung für ein neutrales, die Pressevielfalt gewährleistendes Pressevertriebssystem, das die gleichwertige, flächendeckende Erhältlichkeit aller Presseprodukte in Deutschland sichert. Insbesondere kleine und mittlere Verlage, die nicht die Marktmacht eines Bauer- Konzerns haben, sind auf den Grosso-Vertrieb angewiesen, um Zugang zu einem breiten Markt zu haben. Ohne die großen Verlage stellt sich das Preisgefüge für den Vertrieb anders dar, und den Grossisten würden die Mittel für den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften der kleineren und mittleren Verlage fehlen. Es würden dann nur die großen Verlage mit ihren Presse-Erzeugnissen überleben.

zurück | nach oben