13.11.2008

Landräte werden zukünftig wieder von den Kreistagen gewählt

Die beiden Regierungsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Direktwahl der Landräte in Schleswig – Holstein wieder abgeschafft wird und das Ehrenamt gestärkt wird. Das bedeutet: Der nächste Landrat oder die nächste Landrätin wird vom Kreistag in Ratzeburg  gewählt!

Der Kreisvorsitzende der SPD Peter Eichstädt begrüßt die Entscheidung der  Regierungsfraktionen, die Direktwahlen der Landräte  wieder abzuschaffen.

Die CDU hat, nachdem die SPD sich  bereits vorher für diesen Weg entschieden hat, auf ihrem letzten Landesparteitag den Weg  ebenfalls freigemacht.

Eichstädt: „Ich halte dies für eine richtige Entscheidung. Nicht nur die landesweit sehr geringe Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an diesen Wahlen hat gezeigt, dass die Position und die Aufgabe des Landrates nicht als wichtig für die Gestaltung des Gemeinwesens eingestuft werden.  In erster Linie ist der Landrat Leiter einer Verwaltung, die Gesetze, Verordnungen und Erlasse umzusetzen hat.  In Zukunft wird er nun wieder vom Kreistag gewählt.

Ich gehe davon aus, dass der Landtag sich zügig an die Umsetzung dieser Einigung machen wird.

Für den Kreis Herzogtum Lauenburg bedeutet dies: Die anstehende Wahl eines Landrates oder einer Landrätin für das Ratzeburger Kreishaus wird im Jahr 2010 im Kreistag selbst erfolgen.“

Eichstädt weiter: „Mit der Abschaffung der Direktwahl ist aber nur ein erster Schritt getan. Die Koalitionsfraktionen haben sich gleichzeitig darauf verständigt, das Ehrenamt – also die direkt gewählten Kreistagsabgeordneten – wieder zu stärken. Ihnen war mit der Einführung der Direktwahl im Jahr 1998 eine Reihe von Kompetenzen entzogen und dem Landrat zugeordnet worden. Im Besonderen verloren sie ihren Einfluss auf die Gestaltung der Kreispolitik durch die Abschaffung des Kreisausschusses als verwaltungsleitendes Organ. Auch war bis dahin der Kreisausschuss Dienstvorgesetzter des Landrates.

Ich habe den Eindruck, dass die Kreispolitiker im Lande die Erwartung haben, dass wesentliche Kompetenzen, die sie bis 1998 hatten, nun wieder zu ihnen zurück kommen. Das könnte durch die Wiedereinrichtung eines verwaltungsleitenden Ausschusses geschehen. Diese Vorstellung wird  von mir grundsätzlich unterstützt. Die Kreispolitik sollte jetzt fraktionsübergreifend die geplanten Veränderungen diskutieren und an der Ausgestaltung der Stärkung des Kreistages mitwirken.“

Eichstädt betont abschließend: „ Anders als bei den Landräten wird es bei der Direktwahl der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in den Städten – auch den kreisfreien Städten – bleiben.“

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