29.07.2004

Kein Einstieg in den kostenpflichtigen Schulbesuch!

Die von der CDU-Mehrheit im Kreistag beabsichtigte Einführung von  Elternbeiträgen für die Schülerbeförderung hält der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt für sozial und rechtlich bedenklich.

Elternbeiträge bei der Schülerbeförderung, so wie sie der Kreistag jetzt auf den Weg gebracht hat, sind nicht nur sozial unausgewogen, weil die von den Sozialdemokraten geforderte Sozialstaffel, die solche Eltern entlasten würde, die mehrere Kinder zur Schule schicken, nicht enthält. Auch rechtlich bewegt sich das neue System nach Meinung des Landtagsabgeordneten auf dünnem Eis.

Eichstädt: „Bei der jetzt getroffenen Regelung ist  Vorsicht geboten: Im Schulgesetz des Landes Schleswig-Hostein ist klar geregelt, dass von Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern nur dann Beiträge für Beförderungskosten erhoben werden können, wenn damit auch ein privater Nutzen – also Fahrtmöglichkeit außerhalb der Schulzeit – verbunden ist. Auf diese Bedingung hat auch der Landesrechnungshof hingewiesen.

Diese Voraussetzung ist jedoch im ländlichen Bereich in der Regel nicht gegeben, lediglich in  größeren Städten können Schüler profitieren. Die CDU nimmt nicht zur Kenntnis, dass die Schülerkarte vielleicht einem Schüler z.B. in Geesthacht von zusätzlichem Nutzen ist, dass sich dies aber für Schüler in einem kleinen Ort wie z.B. Seedorf  völlig anders darstellt. Schon aufgrund der geringeren Versorgungsdichte mit Nahverkehrsmitteln haben diese kaum etwas oder gar nichts von dieser Regelung.

Somit besteht nicht nur die Gefahr der ungleichen Behandlung der Schüler im Kreis, wenn in beiden Fällen trotzdem Schülerbeiträge erhoben werden. Auch ist fraglich, ob sich dieser Umstand mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbaren lässt. In anderen Kreisen sind Versuche, Elterbeteiligungen zu erheben, aus diesem Grund gescheitert.

Der Kreistag mit seiner CDU-Mehrheit sowie die Verwaltung sollten deshalb vorsichtig sein, voreilig solche Reglungen einzuführen, nur um die  Kreiskasse zu entlasten. Schon aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit sollten Elternbeiträge nicht erhoben werden, schon gar nicht ohne soziale Staffelung bei mehreren schulpflichtigen Kindern. Im übrigen würde eine Kostenbeteiligung einer gerichtlichen Prüfung kaum standhalten.“

Eichstädt abschließend: „Unabhängig hiervon ist die Einführung von Elternbeiträgen für die Schülerbeförderung auch schon deshalb abzulehnen, da sie,  bei genauer Betrachtung, die Gefahr birgt, auf Umwegen Eltern für den Schulbesuch ihrer Kinder bezahlen zu lassen.  Und der kostenlose Schulbesuch ist  gerade für Sozialdemokraten ein hohes Gut, dass es zu verteidigen gilt.“

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