29.02.2008

Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen abgeschafft

Der Schleswig-Holsteinische Landtag in seiner Sitzung am 29. März 2008 die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen abgeschafft hat. Damit folgte der Landtag sehr schnell einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass diese Klausel für verfassungswidrig erklärt hatte.

Eichstädt: „Die große Koalition hat Wort gehalten und durch sehr schnelle Reaktion sichergestellt, dass schon zur Kommunalwahl am 25. Mai 2008 ohne Fünf-Prozent-Hürde all diejenigen Parteien oder Gruppierungen in die Parlamente kommen können, die so viele Stimmen erhalten, wie sie für ein Mandat benötigen.“

Eichstädt weiter: "Ich weise aber darauf hin, dass die Folgen begrenzt sein werden. So wird in Gemeinden bis 10.000 Einwohnern keine Veränderung eintreten, da der Prozent-Anteil der erforderlichen Stimmen für ein Mandat hier zum Teil deutlich über fünf Prozent liegt. So benötigt man z.B. in einer Gemeinde von 750  Einwohnern 11,11 % der Stimmen. Erst bei mehr als 10.000 Einwohnern liegt der Stimmenanteil für ein Mandat unter 5 %.

Für den Kreis Herzogtum Lauenburg heißt das konkret, dass für die Kreistagswahl zukünftig 2,22% für ein Mandat ausreichen. Darüber hinaus ergeben sich Veränderungen nur in den Städten Geesthacht (3,23%), Lauenburg/Elbe (4,43%), Mölln (3,7%), Ratzeburg, Schwarzenbek und Wentorf (je 4,43%)."

Eichstädt bewertet die Veränderung als unproblematisch: „Die Stadtvertretungen und der Kreistag werden möglicherweise bunter und die Suche nach Mehrheiten in der Sache muss kreativer erfolgen als in der Vergangenheit. Das muss aber kein Problem sein. Ich sehe dem mit großer Gelassenheit entgegen und weise darauf hin, dass es in kommunalen Vertretungen keine Koalitionen gibt.“

Die von der Kreis-SPD angekündigte Initiative zur Abschaffung der Mandatsermittlung nach D`Hondt ist ausgeblieben. Die Kreis-FDP hatte auf ihrem Kreisparteitag beschlossen, die Landtagsfraktion ihrer Partei aufzufordern, statt des alten Höchstzahlprinzips eine andere Regelung zu installieren, die angebliche Ungerechtigkeiten gegenüber weniger erfolgreichen  Parteien beseitigt: „Außer einem Rauschen im Blätterwald kam dazu von der FDP im Landtag nichts. Kein Antrag.“ Es bleibt, wie es ist.

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